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   BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93   

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https://dejure.org/1993,9641
BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93 (https://dejure.org/1993,9641)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1993 - 5 StR 411/93 (https://dejure.org/1993,9641)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1993 - 5 StR 411/93 (https://dejure.org/1993,9641)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewertung einer Kindesentführung bei nie vorgelegener akuter Lebensgefahr der Geisel - Verwendung von Klebeband auf dem Gesicht eines Kindes als Körperverletzung - Bewertung einer inneren Austrocknung mangels Flüssigkeitszufuhr als Körperverletzung - Klebeband zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93
    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, in die allein dem Tatrichter obliegende Beweiswürdigung, wenn sie - wie hier - auf den gesetzlich möglichen Schlüssen beruht und nicht lückenhaft ist, einzugreifen und sie durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93
    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, in die allein dem Tatrichter obliegende Beweiswürdigung, wenn sie - wie hier - auf den gesetzlich möglichen Schlüssen beruht und nicht lückenhaft ist, einzugreifen und sie durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93
    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, in die allein dem Tatrichter obliegende Beweiswürdigung, wenn sie - wie hier - auf den gesetzlich möglichen Schlüssen beruht und nicht lückenhaft ist, einzugreifen und sie durch eine eigene zu ersetzen (BGHSt 10, 208, 209 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 26, 56, 63 [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen des Raubtatbestands - Gewalt gegen eine Person

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93
    Das von dem Angeklagten zur Fesselung des Kindes verwandte Klebeband ist ein Werkzeug im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH NStZ 1993, 79).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93
    Nach dieser Vorschrift müssen bei einer Verfahrensrüge die den Mangel enthaltenden Tatsachen angegeben werden, und zwar so vollständig, daß klar erkennbar wird, gegen welche Handlung oder Unterlassung des Gerichts der Vorwurf der Rechtsverletzung erhoben wird (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Die zur Fesselung der Fußgelenke verwendeten Schnürsenkel haben nach den Feststellungen zwar zu einer leichten Verletzung des Opfers geführt, waren aber hier nach der Art ihrer Benutzung (anders als in der vom Generalbundesanwalt angeführten Entscheidung - BGH, Urt. v. 21. September 1993 5 StR 411/93 = NStE Nr. 17 zu § 223 a StGB) nicht potentiell geeignet, erhebliche Körperverletzungen herbeizuführen.
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