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BGH, 22.01.1964 - IV ZR 160/63 |
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Papierfundstellen
- MDR 1964, 404
- VersR 1964, 409
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1963 - IV ZR 19/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1964 - IV ZR 160/63
Die Möglichkeit, daß der Entschluß zu den wiederholten Versuchen, in anderen Ländern wirtschaftlich Fuß zu fassen, letzten Endes auf dem Verfolgungsschicksal, das den Kläger aus seiner beruflichen Laufbahn in Deutschland geworfen hat, beruht, läßt sich nicht von vornherein ausschließen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juli 1963 - IV ZR 19/63 -, RzW 1963, 534 Nr. 10). - RG, 31.01.1916 - VI 394/15
Zu §§ 335 Nr. 3, 618 Abs. 5 ZPO.
Auszug aus BGH, 22.01.1964 - IV ZR 160/63
Wegen dieser Verletzung des § 217 ZPO (vgl. RGZ 88, 66) muß das angefochtene Urteil, das auf der mündlichen Verhandlung vom 8. August 1962 beruht, aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen werden, ohne daß es eines Eingehens auf die Frage bedarf, ob die Revision auch die Zurückweisung des vom Kläger gestellten Antrags auf Berichtigung des Tatbestandes trotz der Bestimmung des § 320 Abs. 4 Satz 4 ZPO rügen kann.
- BGH, 21.03.1968 - VII ZR 84/67
Verjährung von Ersatzansprüchen für Mehraufwand
Zwar kommt in der Vorschrift des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO das Bestreben des Gesetzgebers zum Ausdruck, den Parteien zwei Tatsacheninstanzen für die Sachprüfung zur Verfügung zu stellen (BGHZ 14, 11, 14 [BGH 04.06.1954 - V ZR 67/53]; BGH MDR 1964, 404 f).Von diesem allgemein anerkannten, schon in der Begründung zur ZPO (Hahn Materialien Bd. 2 S. 358 f) niedergelegten Grundsatz ist der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs allerdings vereinzelt in Entschädigungsverfahren abgewichen (LM Nr. 3 und 4 zu § 188 BEG 1956; MDR 1964, 404 f).
In MDR 1964, 404 f wird die Zurückverweisung gebilligt, weil der Entschädigungsanspruch nach dem BEG grundsätzlich anders geregelt sei als der Schadensersatzanspruch im sonstigen Recht und bei der vom Landgericht getroffenen Entscheidung, daß der Kläger nicht zu den nach den BEG anspruchsberechtigten Personen gehöre, Grund und Höhe des Schadens noch nicht geprüft worden seien.
- BGH, 05.06.1975 - III ZR 47/73
Unzulässige Zurückweisung einer Revision wegen Vorliegens einer Sachentscheidung …
Die entsprechende Anwendung des § 538 Abs. 1 ZPO auf erstinstanzliche (die Klage abweisende) Entscheidungen über die Sachbefugnis im Entschädigungsverfahren (BGH in LM § 188 BEG Nr. 3 und 4 für die Passivlegitimation und in MDR 1964, 404 für die Aktivlegitimation) beruht auf den Besonderheiten dieses Verfahrens.