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BGH, 22.02.1995 - VIII ZR 269/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abnahmeverpflichtung aus Alleinvertriebsvertrag - Unzureichender Ausdruck des Willens der Vertragsparteien im Vertragswortlaut - Erlöschen von primären Leistungspflichten mit Kündigung des Vertrages - Schadensersatz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84
Abgrenzung von Alleinvertriebs- und Sukzessivlieferungsvertrag; Rechte des …
Auszug aus BGH, 22.02.1995 - VIII ZR 269/93
Aufgrund der neuen Berufungsverhandlung hat das Berufungsgericht ggf. auch Gelegenheit, seine Ausführungen zur Anspruchsgrundlage (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 15/84 = WM 1985, 718, 719 unter 3) zu präzisieren. - BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BGH, 22.02.1995 - VIII ZR 269/93
Es hat dabei jedoch nicht beachtet, daß der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien für den Inhalt ihrer Vertragspflichten auch dann maßgeblich ist, wenn er im Vertragswortlaut keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247 und st.Rspr.). - BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 236/76
Baukostenzuschuß des Untermieters an den Untervermieter
Auszug aus BGH, 22.02.1995 - VIII ZR 269/93
Es hat dabei jedoch nicht beachtet, daß der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien für den Inhalt ihrer Vertragspflichten auch dann maßgeblich ist, wenn er im Vertragswortlaut keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat (BGHZ 20, 109, 110; 71, 243, 247 und st.Rspr.).