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   BGH, 22.03.1982 - II ZR 33/81   

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https://dejure.org/1982,9074
BGH, 22.03.1982 - II ZR 33/81 (https://dejure.org/1982,9074)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1982 - II ZR 33/81 (https://dejure.org/1982,9074)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1982 - II ZR 33/81 (https://dejure.org/1982,9074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Verdachtskündigung eines Geschäftsführers wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung - Täuschung der Gesellschafter durch Verhalten in einer Gesellschafterversammlung - Vorsätzliche Verheimlichung eines wichtigen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BGH, 22.03.1982 - II ZR 33/81
    Es hat dabei aber unter Verkennung der Beweislast (vgl. BAG, Urt. v. 30.5.78 - 2 AZR 630/76, NJW 1979, 332, zu 4 b) zugunsten der Beklagten deren streitige Behauptung, die Existenz des Klägers sei ohnehin nicht mehr gesichert gewesen, mindestens als ungeklärte Möglichkeit mit auf die Waagschale geworfen.
  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BGH, 22.03.1982 - II ZR 33/81
    Eine solche Kündigung kann dann berechtigt sein, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die den schwerwiegenden Verdacht einer Verfehlung zu begründen vermögen und wegen des darauf beruhenden Vertrauensverlustes die Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den anderen Teil unzumutbar machen (vgl. BAGE 16, 17 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 2/64] = NJW 1964, 1918; BGH, Urt. v. 13.7.56 - VI ZR 88/55, LM BGB § 626 Nr. 8).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BGH, 22.03.1982 - II ZR 33/81
    Eine solche Kündigung kann dann berechtigt sein, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die den schwerwiegenden Verdacht einer Verfehlung zu begründen vermögen und wegen des darauf beruhenden Vertrauensverlustes die Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den anderen Teil unzumutbar machen (vgl. BAGE 16, 17 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 2/64] = NJW 1964, 1918; BGH, Urt. v. 13.7.56 - VI ZR 88/55, LM BGB § 626 Nr. 8).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 88/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.03.1982 - II ZR 33/81
    Eine solche Kündigung kann dann berechtigt sein, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die den schwerwiegenden Verdacht einer Verfehlung zu begründen vermögen und wegen des darauf beruhenden Vertrauensverlustes die Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den anderen Teil unzumutbar machen (vgl. BAGE 16, 17 [BAG 28.04.1964 - 1 ABR 2/64] = NJW 1964, 1918; BGH, Urt. v. 13.7.56 - VI ZR 88/55, LM BGB § 626 Nr. 8).
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