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   BGH, 22.06.1960 - 2 StR 193/60   

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https://dejure.org/1960,7083
BGH, 22.06.1960 - 2 StR 193/60 (https://dejure.org/1960,7083)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1960 - 2 StR 193/60 (https://dejure.org/1960,7083)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1960 - 2 StR 193/60 (https://dejure.org/1960,7083)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrsituation - Vorliegen von Fahrlässigkeit hinsichtlich der Todesfolge im Rahmen einer Körperverletzung - Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit - Voraussetzungen für eine revisionsrechtliche Aufhebung ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

    Auszug aus BGH, 22.06.1960 - 2 StR 193/60
    Wenn der Tatrichter Fahrlässigkeit bezüglich des durch die Körperverletzung verursachten Todes nicht für gegeben erachtete, so konnte er diesen Erfolg jedoch nach den vom Großen Senat für Strafsachen im Beschluß BGHSt 10, 259 entwickelten Grundsätzen strafschärfend berücksichtigen.
  • BGH, 28.02.1967 - 1 StR 616/66

    Vorliegen des Tatbestandes der Beihilfe zur Körperverletzung mit Todesfolge -

    Da der 23jährige Angeklagte nach den Feststellungen neben einer ordnungsgemäßen Schulbildung auch eine Grundausbildung als Vollmatrose abgeleistet hat, ist die Annahme des Schwurgerichts rechtlich nicht zu beanstanden, daß für ihn unter diesen Umständen und auf Grund seiner persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ein tödlicher Treffer in den Unterleib voraussehbar war, zumal die Voraussicht sich nicht auf die physischen Vorgänge zu erstrecken braucht, die als Folge der Körperverletzung den Tod schließlich herbeiführen können (BGH Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 193/60 -).
  • BGH, 09.08.1972 - 2 StR 232/72

    Voraussehbarkeit des Todeserfolges bei beeinträchtigter körperliche Verfassung

    Sie sind es auch deshalb, weil bei Boxveranstaltungen nicht mit der bloßen Faust gekämpft wird (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 193/60 -).
  • BGH, 18.06.1963 - 5 StR 208/63

    Rechtsmittel

    Auf die physischen Vorgänge, die als Folge der Körperverletzung den Tod schließlich herbeiführen können, braucht sich die Voraussicht des Täters nicht zu erstrecken (BGH 2 StR 193/60 vom 22. Juni 1960).
  • BGH, 12.03.1969 - 2 StR 37/69

    Umfang und Anforderungen an die Vorhersehbarkeit eines Erfolges in alles

    Der erkennende Senat hat bereits in dem unveröffentlichten Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 193/60 - darauf hingewiesen, daß der Täter einer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang in der Regel gar nicht die erforderlichen Kenntnisse haben wird, um beurteilen zu können, welche physischen Vorgänge schließlich den Tod herbeiführen können, und daß es deshalb genügt, wenn er sich den Tod des Verletzten überhaupt als mögliche Folge der Körperverletzungshandlung, hier also des überaus heftigen Faustschlages in das Gesicht vorstellen kann.
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