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BGH, 22.06.1960 - IV ZR 30/60 |
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- BGH, 29.01.1960 - IV ZR 237/59
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Auszug aus BGH, 22.06.1960 - IV ZR 30/60
Im Falle des § 114 Abs. 1 BEG beginnt der Entschädigungszeitraum, wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 29. Januar 1960 IV ZR 237/59 ausgeführt hat, in dem Zeitpunkt, in dem der Verfolgte nach der beabsichtigten Berufsaufnahme mit Einkünften hätte rechnen können, auch wenn sie ihm eine ausreichende Lebensgrundlage noch nicht gewährleistet hätten.Es ist ein allgemeiner Grundsatz, daß der Entschädigungszeitraum endet, wenn der Verfolgte sich in das Erwerbs- und Wirtschaftsleben des Aufnahmelandes entsprechend seiner Berufsausbildung endgültig eingegliedert und damit eine neue seinem beruflichen Werdegang entsprechende wirtschaftliche Existenz gefunden hat (Urteile des erkennenden Senats LM BEG 1956 § 75 Nr. 9, 3. DVO/BEG 1956 § 12 Nr. 7 sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 29. Januar 1960 IV ZR 237/59).
- BGH, 01.12.1961 - IV ZR 132/61
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Mit der Eingliederung endet nicht nur der Entschädigungszeitraum für die Berechnung der Kapitalentschädigung unabhängig davon, ob die Einkünfte das Vergleichseinkommen erreicht haben (Urteile vom 15. Oktober 1958 IV ZR 114/58, RzW 1959, 127 Nr. 29 , vom 10. Juni 1959 IV ZR 13/59, RzW 1959, 553 Nr. 22 , vom 29. Januar 1960 IV ZR 237/59, RzW 1960, 461 Nr. 27 , vom 22. Juni 1960 IV ZR 30/60, RzW 1960, 452 Nr. 17, und vom 27. Januar 1961 IV ZR 223/60, RzW 1961, 230 Nr. 27), sondern es entfällt auch die Rente nach § 82 BEG, wenn die Eingliederung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erfolgt ist. - BGH, 23.11.1962 - IV ZR 158/62
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Das Berufungsgericht wird gegebenenfalls auch zu beachten haben, daß nach der Rechtssprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 2. Juni 1960 - IV ZR 30/60 -, LM Nr. 14 zu § 2 BEG 1956 = RzW 1960, 452 Nr. 17, mit weiteren Nachweisen) der Entschädigungszeitraum endet, wenn der Verfolgte sich in das Erwerbs- und Wirtschaftsleben des Aufnahmelandes entsprechend seiner Berufsausbildung endgültig eingegliedert und damit eine neue seinem beruflichen Werdegang entsprechende wirtschaftliche Existenz gefunden hat. - BGH, 21.12.1962 - IV ZR 169/62
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Diese Auffassung liegt bereits dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Juni 1960 - IV ZR 30/60 -, LM Nr. 14 zu § 2 BEG 1956 = RzW 1960, 452 Nr. 17, zugrunde. - BGH, 05.12.1962 - IV ZR 115/62
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Wie der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 22. Juni 1960 - IV ZR 30/60 -, RzW 1960, 452 Nr. 17, ausgeführt hat, steht der Bewertung der nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen der Danziger Staats- und Parteiorgane als nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne des § 2 BEG nicht entgegen, daß Danzig im Jahre 1938 noch eine demokratische Verfassung hatte und unter Aufsicht des Kommissars des Völkerbundes stand. - BGH, 03.11.1961 - IV ZR 111/61
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Dieser Rechtssatz ist in der Rechtsprechung des Senats, ausgehend von den Verhältnissen in einem Lande, dessen Lebenszuschnitt wesentlich unter dem der Bundesrepublik liegt und in dem die Einkünfte das Einkommen vergleichbarer deutscher Beamter allgemein nicht erreichen, entwickelt worden (Urteile des Senats vom 15. Oktober 1958 IV ZR 114/58, RzW 1959, 127 Nr. 29 , vom 10. Juni 1959 IV ZR 13/59, RzW 1959, 553 Nr. 22 , vom 29. Januar 1960 IV ZR 237/59, RzW 1960, 461 Nr. 27 , vom 22. Juni 1960 IV ZR 30/60, RzW 1960, 452 Nr. 17, und vom 27. Januar 1961 IV ZR 223/60, RzW 1961, 230 Nr. 27).