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   BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78   

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https://dejure.org/1978,6982
BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78 (https://dejure.org/1978,6982)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1978 - 1 StR 374/78 (https://dejure.org/1978,6982)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1978 - 1 StR 374/78 (https://dejure.org/1978,6982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben - Diebstahl in einem besonders schweren Falle bei Aufbrechen eines Zigarettenautomaten und Entwendung von mehreren Päckchen Zigaretten - Annahme eines minder schweren Falles bei verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

    Auszug aus BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78
    Auch die Voraussetzungen des § 243 Abs. 2 und des § 248 a StGB n.F. liegen nicht vor (vgl. BGHSt 26, 104).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78
    Die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -, vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/78 -).
  • BGH, 21.12.1976 - 1 StR 416/76

    Ermessen eines Tatrichters hinsichtlich der Art und Weise für das Einholen einer

    Auszug aus BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78
    Die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -, vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/78 -).
  • BGH, 27.06.1978 - 1 StR 205/78

    Anforderungen an die Belehrungspflicht eines Sachverständigen - Fehlende

    Auszug aus BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78
    Die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -, vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/78 -).
  • BGH, 01.02.1977 - 1 StR 829/76

    Verminderte Schuldfähigkeit und weitere Umstände als Voraussetzung für eine

    Auszug aus BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78
    Die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -, vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/78 -).
  • BGH, 19.04.1978 - 4 StR 156/78

    Unzureichende Erörterung eines minder schweren Falles

    Auszug aus BGH, 22.08.1978 - 1 StR 374/78
    Die verminderte Schuldfähigkeit kann schon für sich allein zur Annahme eines minder schweren Falles führen, wenn das gesamte Tatbild einschließlich der subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit angesichts der verminderten Schuldfähigkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Regelstrafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGHSt 16, 360; BGH bei Holtz MDR 1976, 813; BGH, Urteile vom 21. Dezember 1976 - 1 StR 416/76 -, vom 1. Februar 1977 - 1 StR 829/76 - und vom 27. Juni 1978 - 1 StR 205/78 - Beschluß vom 19. April 1978 - 4 StR 156/78 -).
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