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   BGH, 22.10.1971 - V ZR 67/69   

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https://dejure.org/1971,6995
BGH, 22.10.1971 - V ZR 67/69 (https://dejure.org/1971,6995)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1971 - V ZR 67/69 (https://dejure.org/1971,6995)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1971 - V ZR 67/69 (https://dejure.org/1971,6995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Wegerechts - Entstehen einer altrechtlichen Wegegerechtigkeit an einer Parzelle - Anforderungen an die Beweiswürdigung durch das Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 224
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.1964 - V ZR 134/62
    Auszug aus BGH, 22.10.1971 - V ZR 67/69
    Nur solche Verbindungsmöglichkeiten scheiden aus, die so hohe Aufwendungen oder Erschwernisse mit sich bringen, daß sie die Wirtschaftlichkeit der Benutzung der Grundstücke des Beklagten in unzumutbarer Weise beeinträchtigen (Senatsurteil vom 15. April 1964, V ZR 134/62, LM BGB § 917 Nr. 7).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 22.10.1971 - V ZR 67/69
    Die Anschlußberufung enthält eine hilfsweise erhobene Widerklage (zur Zulässigkeit einer solchen Widerklage vgl. BGHZ 43, 28, 30 [BGH 09.12.1964 - VIII ZR 47/63] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
    Auszug aus BGH, 22.10.1971 - V ZR 67/69
    Der maßgebende Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine bestimmte Verbindung zur ordnungsmäßigen Grundstücksbenutzung notwendig im Sinne des § 917 BGB ist, ist die letzte mündliche Verhandlung vor dem Tatrichter (Senatsurteil vom 25. November 1964, V ZR 187/62, LM BGB § 917 Nr. 8).
  • BGH, 16.04.2021 - V ZR 85/20

    Notwegrecht: Möglichkeit der Errichtung einer Zufahrt über ein anderes Grundstück

    Daher besteht kein Notwegrecht, wenn der Grundstückseigentümer in zumutbarer anderer Weise eine Verbindung zu dem öffentlichen Weg herstellen kann, sei es auf dem - nur teilweise - verbindungslosen Grundstück selbst (vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05, NJW 2006, 3426 Rn. 9 mwN), sei es über benachbarte eigene Grundstücke (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1971 - V ZR 67/69, MDR 1972, 224) oder auch über fremde Grundstücke, etwa aufgrund eines rechtlich gesicherten Nutzungsrechts (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, NJW-RR 2015, 1234 Rn. 21) oder aufgrund eines ihm angetragenen Gestattungsvertrages, dessen Abschluss ihm zumutbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 25. Oktober 1974 - V ZR 69/73, ZMR 1975, 115).

    Richtig daran ist, dass dem Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks das Notwegrecht nicht unter Verweis auf die Möglichkeit, die rechtlichen Voraussetzungen für eine anderweitige Verbindung in einem weiteren Rechtsstreit zu schaffen, versagt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 1971 - V ZR 67/69, juris Rn. 42, insoweit nicht abgedruckt in MDR 1972, 224).

  • BGH, 25.10.1974 - V ZR 69/73

    Untersagung der Benutzung von Forstwegen durch das Forstamt und Angebot über den

    Bei dieser Rechtslage kommt es nicht mehr auf die Erörterung des Gesichtspunktes an, daß ein Notwegrecht dem Nachbarn nicht zusteht, der sich die zur Zeit fehlende Verbindung zu einem öffentlichen Weg durch zumutbare Anstrengungen - etwa durch den Abschluß eines ihm angetragenen Gestattungsvertrages - schaffen kann (vgl. Urteil des Senats vom 22. Oktober 1971 - V ZR 67/69 S. 17).
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