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   BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77   

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https://dejure.org/1977,6985
BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77 (https://dejure.org/1977,6985)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1977 - 5 StR 619/77 (https://dejure.org/1977,6985)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1977 - 5 StR 619/77 (https://dejure.org/1977,6985)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit (fortgesetze Handlung) oder Tatmehrheit bei Diebstählen - Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Versuchter Diebstahl oder Versuch eines unbefugten Fahrzeuggebrauchs - Fehlender Enteignungswille bei der Wegnahme eines Kfz - Konkurrenzen zwischen Diebstahl und ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Deshalb stehen diese Diebstähle und das fortgesetzte Fahren ohne Fahrerlaubnis (Fall II 1) nicht in Tatmehrheit, sondern in Tateinheit (BGHSt 18, 66, 69; BGH VRS 46, 105, 106).

    Jedoch werden die beiden Diebstähle durch das minder schwere Vergehen des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt (BGHSt 1, 67; 18, 26, 28; 18, 66, 69 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Das Landgericht wird in der neuen Entscheidung bei allen Diebstahlstaten erneut darüber zu befinden haben, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 243 StGB vorliegt; diese Frage betrifft allein das Strafmaß (BGHSt 23, 254, 257; BGH NJW 1970, 2120; BGH Urteil vom 7. Dezember 1976 - 5 StR 665/76 -).
  • BGH, 03.04.1975 - 4 StR 62/75

    Vorsatz bezüglich Geringwertigkeit

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    § 248 a StGB kann daher nicht eingreifen (BGHSt 26, 104).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Das Landgericht hat übersehen, daß der für die Annahme einer fortgesetzten Handlung erforderliche Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des ersten Teilstücks der Handlungsreihe gefaßt werden kann (BGHSt 19, 323, 324; 23, 33, 35).
  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 495/67
    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Dann würde es sich nicht um einen versuchten Diebstahl, sondern um den Versuch eines unbefugten Fahrzeuggebrauchs nach § 248 b StGB handeln (vgl. BGHSt 22, 45 und BGH Beschluss vom 1. April 1976 - 4 StR 57/76 -, mitgeteilt von Hürxthal in DRiZ 1976, 377 und von Spiegel in DAR 1977, 142).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Das Landgericht hat übersehen, daß der für die Annahme einer fortgesetzten Handlung erforderliche Gesamtvorsatz bis zur Beendigung des ersten Teilstücks der Handlungsreihe gefaßt werden kann (BGHSt 19, 323, 324; 23, 33, 35).
  • BGH, 03.08.1962 - 4 StR 155/62

    Vorliegen einer oder mehrerer Handlungen im Rechtssinne - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Jedoch werden die beiden Diebstähle durch das minder schwere Vergehen des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt (BGHSt 1, 67; 18, 26, 28; 18, 66, 69 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.04.1955 - 3 StR 13/55

    Teilnahme am Straßenverkehr - Öffentliche Straße - Bedienen des Triebwerks -

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Eine solche mit dem Willen und im Zusammenhang mit der Absicht alsbaldiger Fortbewegung vorgenommene Handlung wäre schon als ein Führen des Fahrzeugs im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG anzusehen (vgl. BGHSt 7, 315 zu § 2 StVZO).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Jedoch werden die beiden Diebstähle durch das minder schwere Vergehen des fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis nicht zu einer rechtlichen Einheit zusammengefaßt (BGHSt 1, 67; 18, 26, 28; 18, 66, 69 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.08.1970 - 4 StR 276/70

    Hinweis auf besonders schweren Fall des Diebstahl im Urteilssatz

    Auszug aus BGH, 22.11.1977 - 5 StR 619/77
    Das Landgericht wird in der neuen Entscheidung bei allen Diebstahlstaten erneut darüber zu befinden haben, ob ein besonders schwerer Fall im Sinne des § 243 StGB vorliegt; diese Frage betrifft allein das Strafmaß (BGHSt 23, 254, 257; BGH NJW 1970, 2120; BGH Urteil vom 7. Dezember 1976 - 5 StR 665/76 -).
  • BGH, 01.04.1976 - 4 StR 57/76

    Abgrenzung Diebstahl und unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs insbesondere bei

  • BGH, 07.12.1976 - 5 StR 665/76

    Tatbestand des besonders schweren Falls des Diebstahls - Ausnutzen der

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