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   BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 37/04   

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https://dejure.org/2004,13147
BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 37/04 (https://dejure.org/2004,13147)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2004 - VIII ZR 37/04 (https://dejure.org/2004,13147)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - VIII ZR 37/04 (https://dejure.org/2004,13147)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Prüfung eines ohne Wiedergabe des Tatbestandes ergangenen Berufungsurteils; Ausnahmen von einer Aufhebung und Zurückverweisung

  • Judicialis

    ZPO § 540; ; ZPO § 543 a.F.; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 2 a.F.; ; EGZPO § 26 Nr. 5; ; EGZPO § 26 Nr. 7; ; GKG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 5; ZPO (bis 31.12.2001) § 543
    Aufhebung des Berufungsurteils mangels Tatbestandes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Berufungsurteil ohne Tatbestand ist aufzuheben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.02.2003 - VIII ZR 205/02

    Erfordernis eines Tatbestandes bei Durchführung des Berufungsverfahrens nach den

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 37/04
    Damit war ungeachtet der Tatsache, daß für das Revisionsverfahren nach § 26 Nr. 7 EGZPO das neue Verfahrensrecht gilt, für die Abfassung des Berufungsurteils noch das alte Recht maßgeblich (Senat, Urteil vom 19. Februar 2003 - VIII ZR 205/02, NJW-RR 2003, 1006 m.w.Nachw.; Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 250/03, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hiervon abgesehen, enthält das Berufungsurteil keine Angaben zu den Berufungsanträgen; eine wenigstens sinngemäße Aufnahme der Berufungsanträge in das Berufungsurteil ist aber sogar nach dem neuen § 540 ZPO, der eine weitgehende Entlastung der Berufungsgerichte bei der Urteilsabfassung bezweckt, nicht entbehrlich (Senatsurteil vom 19. Februar 2003, aaO, m.w.Nachw.).

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 250/03

    Anforderungen an den Tatbestand eines Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 37/04
    Damit war ungeachtet der Tatsache, daß für das Revisionsverfahren nach § 26 Nr. 7 EGZPO das neue Verfahrensrecht gilt, für die Abfassung des Berufungsurteils noch das alte Recht maßgeblich (Senat, Urteil vom 19. Februar 2003 - VIII ZR 205/02, NJW-RR 2003, 1006 m.w.Nachw.; Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 250/03, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 01.02.1999 - II ZR 176/97

    Aufhebung des Berufungsurteils wegen fehlenden Tatbestandes

    Auszug aus BGH, 22.12.2004 - VIII ZR 37/04
    Allerdings kann ausnahmsweise von einer Aufhebung und Zurückverweisung aus diesem Grunde abgesehen werden, wenn sich die notwendigen tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung hinreichend deutlich aus den Urteilsgründen ergeben (BGH, Urteil vom 1. Februar 1999 - II ZR 176/97, NJW 1999, 1720 = WM 1999, 871 unter I 1 m.w.Nachw.).
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