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BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61
- BGH, 06.02.1963 - VIII ZR 156/61
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.05.1958 - VIII ZR 200/57
Verwendungsanspruch des rechtmäßigen Fremdbesitzers
Auszug aus BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61
Der erkennende Senat hat in BGHZ 27, 317 ff eingehend begründet, daß die §§ 987 ff BGB grundsätzlich nur Anwendung finden auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und unrechtmäßigem Besitzer.Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung BGHZ 34, 122 ff den in BGHZ 27, 317 ff ausgesprochenen Grundsatz, die §§ 987 ff BGB seien nur auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und nichtberechtigtem Besitzer anzuwenden, für die §§ 994 ff BGB dahin konkretisiert, für die Gegenansprüche des Besitzers aus §§ 994 ff BGB sei nicht entscheidend, ob er im Zeitpunkt der Verwendungen berechtigter oder nichtberechtigter Besitzer gewesen sei; auch wenn er in diesem Zeitpunkt berechtigter Besitzer gewesen sei, habe er die Rechte aus §§ 994 ff BGB, falls nur später seine Berechtigung zum Besitz fortgefallen und er der Herausgabeklage des Eigentümers ausgesetzt sei.
- BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 89/59
Gleichzeitiges Bestehen von schuldrechtlichen und dinglichen …
Auszug aus BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61
Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung BGHZ 34, 122 ff den in BGHZ 27, 317 ff ausgesprochenen Grundsatz, die §§ 987 ff BGB seien nur auf das Verhältnis zwischen Eigentümer und nichtberechtigtem Besitzer anzuwenden, für die §§ 994 ff BGB dahin konkretisiert, für die Gegenansprüche des Besitzers aus §§ 994 ff BGB sei nicht entscheidend, ob er im Zeitpunkt der Verwendungen berechtigter oder nichtberechtigter Besitzer gewesen sei; auch wenn er in diesem Zeitpunkt berechtigter Besitzer gewesen sei, habe er die Rechte aus §§ 994 ff BGB, falls nur später seine Berechtigung zum Besitz fortgefallen und er der Herausgabeklage des Eigentümers ausgesetzt sei. - BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55
Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH
Auszug aus BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61
Der Kläger hat nichts vorgetragen, was ausnahmsweise (BGHZ 22, 226, 230, 231) [BGH 29.11.1956 - II ZR 156/55]einen Durchgriff auf den Beklagten zu 1 als damaligen Alleingesellschafter der GmbH rechtfertigen könnte.
- BGH, 12.04.1961 - VIII ZR 152/60
Bewertung eines Grundstücks
Auszug aus BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61
St. das Grundstück von Dr. W. erhalten und mit dessen Zustimmung gebaut hat in der Erwartung, das Grundstück zu erwerben (vgl. Urteil des Senats VIII ZR 152/60 vom 12. April 1961 LM BGB § 951 Nr. 14). - BGH, 10.12.1953 - IV ZR 48/53
Zurückverweisung an Berufungsgericht
Auszug aus BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61
Im Falle einer Prozeßabweisung ist es aber, wie der Bundesgerichtshof wiederholt (Urteil vom 11. Juli 1951 - II ZR 118/50 - in BGHZ 3, 82, insoweit nicht veröffentlicht, ferner BGH NJW 54, 310, 311) enstscheiden hat, dem Revisionsgericht grundsätzlich verwehrt, das Berufungsurteil als Sachabweisung aufrecht zu erhalten; es hat vielmehr, auch wenn das Berufungsgericht "hilfsweise" eine Sachabweisung begründet hat, die erneute Nachprüfung dem Berufungsgericht zu überlassen, an daß zurückzuverweisen ist. - BGH, 10.07.1951 - II ZR 30/51
Berliner Vereinheitlichungsgesetz
Auszug aus BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61
Im Falle einer Prozeßabweisung ist es aber, wie der Bundesgerichtshof wiederholt (Urteil vom 11. Juli 1951 - II ZR 118/50 - in BGHZ 3, 82, insoweit nicht veröffentlicht, ferner BGH NJW 54, 310, 311) enstscheiden hat, dem Revisionsgericht grundsätzlich verwehrt, das Berufungsurteil als Sachabweisung aufrecht zu erhalten; es hat vielmehr, auch wenn das Berufungsgericht "hilfsweise" eine Sachabweisung begründet hat, die erneute Nachprüfung dem Berufungsgericht zu überlassen, an daß zurückzuverweisen ist. - BGH, 11.07.1951 - II ZR 118/50
Dienstvertrag mit Vorstand einer AG.
Auszug aus BGH, 23.01.1963 - VIII ZR 156/61
Im Falle einer Prozeßabweisung ist es aber, wie der Bundesgerichtshof wiederholt (Urteil vom 11. Juli 1951 - II ZR 118/50 - in BGHZ 3, 82, insoweit nicht veröffentlicht, ferner BGH NJW 54, 310, 311) enstscheiden hat, dem Revisionsgericht grundsätzlich verwehrt, das Berufungsurteil als Sachabweisung aufrecht zu erhalten; es hat vielmehr, auch wenn das Berufungsgericht "hilfsweise" eine Sachabweisung begründet hat, die erneute Nachprüfung dem Berufungsgericht zu überlassen, an daß zurückzuverweisen ist.
- BGH, 26.04.1967 - VIII ZR 270/64
Abschluss eines Mietvertrages - Voraussetzungen eines Bereicherungsanspruches
Wegen des Sachverhalts wird auf den Tatbestand des Senatsurteils vom 23. Januar 1963 (VIII ZR 156/61 = WM 1963, 380) verwiesen.