Rechtsprechung
BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwechslungsgefahr bei Beachtung des Klangbilds von "Boxin" und "Froxi" - Beurteilung, wenn die Produkte in unterschiedlichen Verkehrskreisen angeboten werden - Gefahr einer betrieblichen Herkunftstäuschung bei unterschiedlichen Warenarten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1976, 356
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.11.1972 - I ZR 97/71
Anspruch auf Löschung eines Zeichens - Begriff "Box" als typische …
Auszug aus BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74
Eine von der Beklagten gegen das Zeichen "Boxin" gerichtete Löschungsklage (wegen angeblich irreführenden Charakters dieses Zeichens) blieb in allen Instanzen erfolglos (siehe Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1972 - I ZR 97/71).- Die Klägerin habe zwar in dem Revisionsverfahren I ZR 97/71 die Auffassung vertreten, zwischen ihrem "Boxin"-Material und der Auslegeware der Beklagten bestünden überhaupt keine Berührungspunkte.
Wie die Meinungsumfrage im Löschungsstreit (I ZR 97/71) ergeben habe, verbinde der Verkehr mit "Boxin" keinen eindeutigen Sinngehalt, der wie im Fall "Quick/Glück" (BGHZ 28, 320, 324) - eine Erinnerung an das andere Zeichen von vorneherein verdränge; das gelte in verstärktem Maße für "Froxi".
Die beiderseitigen Waren sind von ihrer Zweckbestimmung her so unterschiedlich, daß sie nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung keine wettbewerblichen Berührungspunkte haben; darauf hat im übrigen die Klägerin selbst bereits im Löschungsstreit hingewiesen (I ZR 97/71).
- BGH, 07.03.1961 - I ZR 22/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74
Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist nur eine im Bereich des Wahrscheinlichen liegende Betonung beachtlich (vgl. BGH GRUR 1962, 241, 242 - Lutin). - BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57
Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr
Auszug aus BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74
Wie die Meinungsumfrage im Löschungsstreit (I ZR 97/71) ergeben habe, verbinde der Verkehr mit "Boxin" keinen eindeutigen Sinngehalt, der wie im Fall "Quick/Glück" (BGHZ 28, 320, 324) - eine Erinnerung an das andere Zeichen von vorneherein verdränge; das gelte in verstärktem Maße für "Froxi". - BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66
Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen
Auszug aus BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74
Es ist anerkannt, daß - auch wenn die Vergleichswaren als gleichartig anzusehen sind - eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Waren und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen besteht (BGH GRUR 1968, 550, 551, 552 - Poropan m.w.N.).
- BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98
CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr
Maßgeblich ist dabei der klangliche Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Firmenbestandteile (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1976 - I ZR 69/74, GRUR 1976, 356, 357 - Boxin). - BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 524/17 (3) Da die angesprochenen Verkehrskreise beide Marken als Fantasiebegriffe auffassen, sind die nach den allgemeinen Sprachgepflogenheiten wahrscheinlichen Möglichkeiten der Aussprache zugrunde zu legen (vgl. BGH GRUR 1976, 356, Juris-Tz. 19 - Boxin; GRUR 1962, 241, 242 - Lutin; BPatG 30 W (pat) 502/17 - Jooby/OBI; 28 W (pat) 536/16 - cangoo bikes/KANGAROO BIKE; a. a. O. - DIMESO/dynexan; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 49, 51 - combit/ComIT).
- BGH, 20.01.2000 - I ZB 50/97
Micro-PUR; mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem …
Daß eine klangliche Zeichenähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr begründen kann, entsprach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1976 - I ZR 69/74, GRUR 1976, 356, 357 - Boxin;… Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 114/84, GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).
- OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01 Abzustellen ist dabei stets auf den klanglichen Gesamteindruck (BGH GRUR 1976, 356, 357 - Boxin).
- BPatG, 28.09.2020 - 26 W (pat) 62/14
Markenbeschwerdeverfahren - "KANANA/NANA (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder …
cc) Da auch bei Kunstwörtern nur die nach den allgemeinen Sprachgepflogenheiten wahrscheinlichen Möglichkeiten der Aussprache zugrunde zu legen sind (vgl. BGH GRUR 1976, 356, Juris-Tz. 19 - Boxin; GRUR 1962, 241, 242 - Lutin; BPatG 30 W (pat) 502/17 - Jooby/OBI; 28 W (pat) 536/16 - cangoo bikes/KANGAROO BIKE; a. a. O. - DIMESO/dynexan; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 49, 51 - combit/ComIT), überwiegen, ausgehend von der maßgeblichen Betonung der beiden Vergleichsmarken auf der zweiten Silbe, die Übereinstimmungen. - BPatG, 20.05.2003 - 27 W (pat) 126/02 Denn der klangliche Gesamteindruck, auf den allein abzustellen ist (vgl BGH GRUR 1976, 356, 357 - Boxin), wird maßgeblich auch durch die Wortanfänge bestimmt, welche die angesprochenen Verkehrskreise erfahrungsgemäß stärker als die übrigen Wortbestandteile beachten (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).