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   BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78   

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https://dejure.org/1979,11472
BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78 (https://dejure.org/1979,11472)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1979 - 5 StR 751/78 (https://dejure.org/1979,11472)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 (https://dejure.org/1979,11472)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer ausbeuterischen Zuhälterei - Abgrenzung zwischen freier Ausübung und Bestimmen zur Prostitution - Anrechnung einer Untersuchungshaft auf eine Strafe

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78
    Der Tatrichter war hierbei nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 281).
  • BGH, 23.07.1970 - 4 StR 241/70

    Revisionsgrund der verletzten Aufklärungspflicht - Rüge einer fehlerhaften

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78
    Zwar kann eine Anordnung nach § 51 Abs. 1 Satz 2 StGB nicht allein auf Umstände gestützt werden, die ihrerseits nur Voraussetzungen des Haftbefehls sind (BGHSt 23, 307, 308) [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70].
  • BGH, 08.11.1977 - 5 StR 446/77

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei Freispruch infolge

    Auszug aus BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78
    Der Tatrichter war hierbei nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 281).
  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt ein Verhalten voraus, das nicht der Verteidigung dient und darauf abzielt, die Haft zu verlängern oder den Zweck verfolgt, das Verfahren aus anderen Gründen zu verschleppen (BGHSt 23, 307, 308 [BGH 23.07.1970 - 4 StR 241/70]; Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78; Beschlüsse vom 17. Januar 1978 - 5 StR 801/77 - und vom 10. Januar 1979 - 4 StR 662/78).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 249/95

    Verurteilung eines Angeklagten wegen versuchten Mordes, schwerer räuberischer

    Eine lückenlose Aufführung aller für die Überführung des Angeklagten in Betracht kommenden Umstände im Rahmen der Beweiswürdigung ist nicht geboten (BGH bei Holtz MDR 1978, 281; BGH Urt. vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95

    Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und

    Soweit die Beschwerdeführerin zusätzliche Gesichtspunkte benennt, mit denen der Tatrichter sich ihrer Ansicht nach hätte auseinandersetzen müssen, begründet es hier keinen Rechtsfehler, daß diese Gesichtspunkte in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erörtert sind; denn der Tatrichter war - bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung der Beweiswürdigung - nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld der Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
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