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BGH, 23.07.1968 - 1 StR 229/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Fall des Totschlags
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.11.1954 - 5 StR 476/54
Strafzumessung: Spielraumtheorie
Auszug aus BGH, 23.07.1968 - 1 StR 229/68
Auch die Berücksichtigung der allgemeinen Abschreckung ist rechtlich nicht zu beanstanden; denn das Urteil ergibt eindeutig, daß das Schwurgericht fünf Jahre Gefängnis als eine Strafe erachtet, die noch dem Schuldgehalt der Tat entspricht (BGHSt 7, 28, 32) [BGH 10.11.1954 - 5 StR 476/54]. - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 23.07.1968 - 1 StR 229/68
Das Schwurgericht hat es in zulässiger Weise abgelehnt, den für mildernde umstände vorgeschriebenen Strafrahmen noch, zusätzlich, nach, den §§ 51 Abs. 2, 44 StGB zu ermäßigen, um der Schuld des Angeklagten gerecht zu werden (BGHSt 16, 360, 363) [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61]. - BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56
Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen
Auszug aus BGH, 23.07.1968 - 1 StR 229/68
Diese aus einem solchen gefährlichen Tatverhalten zu befürchtenden und tatsächlich erwachsenen Folgen durfte das Gericht berücksichtigen, auch wenn diese in ihrer besonderen Gestaltung vom Angeklagten infolge seiner hochgradigen Erregung nicht erkannt wurden (BGHSt 10, 259, 263 f.) [BGH 08.04.1957 - GSSt - 3/56].