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   BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11   

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https://dejure.org/2011,4601
BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11 (https://dejure.org/2011,4601)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2011 - 4 StR 373/11 (https://dejure.org/2011,4601)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2011 - 4 StR 373/11 (https://dejure.org/2011,4601)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.11.2004 - 4 StR 426/04

    Kostenentscheidung bei Vorgehen nach § 354 Abs. 1 b Satz 1 StPO durch das für das

    Auszug aus BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11
    Über die neue Gesamtstrafe sowie die (weiteren) Kosten des Revisionsverfahrens kann im Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 StR 556/10; zur Kostenentscheidung: BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, NJW 2005, 1205, 1206).
  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld;

    Auszug aus BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11
    Ein Angeklagter, der nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die er der Anklage zufolge in Tatmehrheit begangen haben soll, ist insoweit freizusprechen, um Anklage und Eröffnungsbeschluss auszuschöpfen; dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders beurteilt und von Tateinheit ausgeht (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 163/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Erörterung bei

    Auszug aus BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11
    Ein Angeklagter, der nicht wegen aller Delikte verurteilt wird, die er der Anklage zufolge in Tatmehrheit begangen haben soll, ist insoweit freizusprechen, um Anklage und Eröffnungsbeschluss auszuschöpfen; dies gilt auch dann, wenn das Gericht das Konkurrenzverhältnis anders beurteilt und von Tateinheit ausgeht (BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2008 - 2 StR 174/08, NStZ-RR 2008, 287; vom 3. Juni 2008 - 3 StR 163/08, NStZ-RR 2008, 316).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11
    Im Übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet (§ 349 Abs. 2 StPO); insbesondere entspricht die Annahme von Tateinheit bei dem vom Landgericht festgestellten Umtausch der Betäubungsmittel der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 4 StR 689/10 mwN).
  • BGH, 19.01.2011 - 2 StR 556/10

    Verfahrenseinstellung wegen Verjährung

    Auszug aus BGH, 23.08.2011 - 4 StR 373/11
    Über die neue Gesamtstrafe sowie die (weiteren) Kosten des Revisionsverfahrens kann im Beschlussverfahren nach §§ 460, 462 StPO entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 2 StR 556/10; zur Kostenentscheidung: BGH, Beschluss vom 9. November 2004 - 4 StR 426/04, NJW 2005, 1205, 1206).
  • OLG Hamm, 13.01.2015 - 3 RBs 355/14

    Ausfüllpflichten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

    Sind dem Beschwerdeführer tatmehrheitlich begangene Verfehlungen zur Last gelegt worden, hat das Tatgericht ihn aber nicht wegen aller verurteilt, so hat grundsätzlich ein Teilfreispruch zu erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011 - 4 StR 373/11, juris Rn. 4 mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 15. August 2006 - 2 Ss OWi 455/06, juris Rn. 17; Karlsruher Kommentar/Senge, OWiG, 4. Aufl., § 71 Rn. 97; Karlsruher Kommentar/Ott, StPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 21).
  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 222/19

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung der

    "Zur Überprüfung, ob die Verurteilung vom 19. November 2013 auch Zäsurwirkung hinsichtlich der der Verurteilung vom 17. Juni 2015 zugrunde liegenden Tat entfaltet, hätte das Landgericht deren Tatzeit mitteilen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2011, 4 StR 373/11, Rn. 6, juris; BGH, NStZ-RR 1998, 103).
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