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BGH, 23.09.1952 - 1 StR 112/52 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 02.11.1951 - 2 StR 212/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 1 StR 112/52
Dass die Bewirtschaftung der Baustoffe inzwischen aufgehoben worden ist, berührt nach § 2 a Abs. 3 StGB nicht die Strafbarkeit des Angeklagten (BGH vom 2. November 1951 - 2 StR 211/51, NJW 1952, 72). - BGH, 28.10.1952 - 2 StR 211/51
Auszug aus BGH, 23.09.1952 - 1 StR 112/52
Dass die Bewirtschaftung der Baustoffe inzwischen aufgehoben worden ist, berührt nach § 2 a Abs. 3 StGB nicht die Strafbarkeit des Angeklagten (BGH vom 2. November 1951 - 2 StR 211/51, NJW 1952, 72).
- BGH, 09.06.1953 - 1 StR 206/53 Das ist der Zeitpunkt des Urteils, nicht der der Straftat; denn unter den zu berücksichtigenden wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters sind die Umstände zu verstehen, die für seine Fähigkeit, die Geldstrafe aufzubringen, von Bedeutung sind (Urteil des Senats vom 23. September 1952 - 1 StR 112/52).
- BGH, 27.03.1956 - 1 StR 447/55
Rechtsmittel
Bei der Bemessung der nach § 396 RAbgO zu verhängenden Geldstrafe sind nach § 27 c Abs. 1 StGB die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters, d.h. die für seine Fähigkeit zur Bezahlung der Geldstrafe bedeutsamen Umstände zu berücksichtigen, wobei maßgebend der Zeitpunkt des Urteils, nicht der Zeitpunkt der Tat ist (BGH 3 StR 591/51 vom 29. Mai 1952 und 3 StR 937/51 vom 19. Juni 1952, angef. bei Dallinger in MDR 1952, 530, 1 StR 112/52 vom 23. September 1952). - BGH, 05.03.1953 - 4 StR 864/51
Rechtsmittel
Die Rechtsgültigkeit der Verordnung ist von anderer Seite bislang nicht bezweifelt worden (vgl. RGSt 60, 290 ff; BGH Urt v. 23. September 1952 - 1 StR 112/52; Herzfeld JW 1926, 2756; Stenglein, Nebengesetze I S 653; Drost-Erbs, WiStrG S 205; Schneider WiStrG S 97; Rotberg OWiG § 44 Anm. 7). - BGH, 16.02.1954 - 1 StR 624/52
Rechtsmittel
Bei Bemessung einer auf Grund des § 396 RAbgO festzusetzenden Geldstrafe sind nach § 27 c Abs. 1 StGB die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen, d.h. die Umstände, die für seine Fähigkeit, die Strafe aufzubringen, von Bedeutung sind, Maßgebend ist der Zeitpunkt der Urteilsfällung (BGH 1 StR 112/52 vom 23.9.1952). - BGH, 12.03.1954 - 1 StR 282/53
Rechtsmittel
Es kommt dabei nicht auf den Zeitpunkt der Tat, sondern den des Urteils an (BGH 1 StR 112/52 vom 23. September 1952).