Rechtsprechung
BGH, 23.10.2003 - III ZB 29/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Erinnerung gegen Kostenrechnung eines Gerichts; Zweck der Gebühr nach Nr. 1921 Anlage 1 zu § 11 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Rechtsbeschwerde gegen Entscheidungen; - Kostenentscheidung
- Judicialis
GKG § 11
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenverzeichnis Nr. 1921
Kostenansatz nach Zurücknahme der Rechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Ermäßigung der Gerichtskosten bei Klagerücknahme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 287
- SchiedsVZ 2004, 43
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.04.2002 - III ZB 2/02
Ermäßigung der Gerichtsgebühr bei Rücknahme einer Rechtsbeschwerde im …
Auszug aus BGH, 23.10.2003 - III ZB 29/03
Darin liegt kein Redaktionsversehen, das in entsprechender Anwendung der Kostenbestimmungen zur Revision (Nr. 1232 des Kostenverzeichnisses) zu beheben wäre (Senatsbeschl. v. 25. April 2002 - III ZB 2/02 - SchiedsVZ 2003, 43 mit Anmerkung Schumacher).
- OLG München, 30.08.2019 - 34 SchH 16/17
Entstehen und Ermäßigung von Gerichtsgebühren im schiedsrichterlichen Verfahren
b) Durch den Eingang des Antrags auf Feststellung der Zulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens ist die Gebühr nach Nr. 1621 GKG-KV angefallen (BGH NJW-RR 2004, 287).