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   BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89   

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https://dejure.org/1990,3087
BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89 (https://dejure.org/1990,3087)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1990 - 2 StR 507/89 (https://dejure.org/1990,3087)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 2 StR 507/89 (https://dejure.org/1990,3087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung - Verfall - Geldbeträge - Rauschgift - Vorsatz - Teilnahmeverdacht - Vereidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74c; StPO § 60 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 193
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89
    Abgesehen davon könnten mit einer Einziehungsanordnung nach dieser Vorschrift nicht unmittelbar asservierte Geldscheine oder ein bestimmter Rückzahlungsanspruch erfaßt werden (BGHSt 28, 369, 370) [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78].

    Eine dahingehende Änderung der vom Landgericht getroffenen Anordnung kann jedoch der Senat schon deswegen nicht vornehmen, weil sich die Größe des jeweiligen Vermögensvorteils - das ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufserlös und sämtlichen gewinnmindernden Unkosten (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH NStZ 1988, 496) - den Urteilsgründen nicht entnehmen läßt.

  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89
    Er konnte daran weder Eigentum noch sonstige Rechte erlangen, so daß es an der erwähnten Voraussetzung für die Einziehung von Wertersatz fehlt (BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]; BGHR StGB § 74c Abs. 1 - Zustehen 1, 2).
  • BGH, 18.09.1987 - 2 StR 439/87

    Voraussetzungen der Einziehung von Wertersatz

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89
    Er konnte daran weder Eigentum noch sonstige Rechte erlangen, so daß es an der erwähnten Voraussetzung für die Einziehung von Wertersatz fehlt (BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]; BGHR StGB § 74c Abs. 1 - Zustehen 1, 2).
  • BGH, 14.07.1988 - 4 StR 154/88

    Voraussetzungen für die Strafrahmenverschiebung nach § 31 Nr. 1

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89
    Dagegen ist gemäß 73 StGB der Verfall der aus den Taten erlangten Vermögensvorteile anzuordnen (BGHR StGB § 73 Gewinn 1).
  • BGH, 20.03.1987 - 2 StR 77/87

    Aufhebung einer Einziehungsanordnung

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89
    Er konnte daran weder Eigentum noch sonstige Rechte erlangen, so daß es an der erwähnten Voraussetzung für die Einziehung von Wertersatz fehlt (BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]; BGHR StGB § 74c Abs. 1 - Zustehen 1, 2).
  • BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89
    Eine dahingehende Änderung der vom Landgericht getroffenen Anordnung kann jedoch der Senat schon deswegen nicht vornehmen, weil sich die Größe des jeweiligen Vermögensvorteils - das ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufserlös und sämtlichen gewinnmindernden Unkosten (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGH NStZ 1988, 496) - den Urteilsgründen nicht entnehmen läßt.
  • BGH, 03.07.1981 - 2 StR 268/81

    Gesonderte Prüfung der Voraussetzungen des § 11 Abs. 4 Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89
    Mit dem festgestellten Verhalten hat sich I nicht in strafbarer Weise an der Tat beteiligt (BGH StV 1981, 549; StV 1988, 32 jeweils mit Nachweisen).
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