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BGH, 24.02.1972 - II ZR 33/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Heimathafen eines deutschen Seeschiffes bei fehlender gewerblicher Niederlassung des Reeders - Kreditgeschäfte von Reedern - Kreditgeschäfte von Kapitänen - Ausführung von Frachtreisen in so genannter "wilder Trampfahrt" - Schiffsgläubigerrecht für Forderungen an den ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 58, 170
- NJW 1972, 762
- MDR 1972, 489
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1959 - II ZR 129/57
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - II ZR 33/70
Ob auch dann ein Schiffsgläubigerrecht nach § 754 Nr. 6 HGB entsteht, wenn das Geschäft im Rahmen des § 528 HGB abgeschlossen wird, ist streitig (vgl. BGHZ 29, 195, 204 [BGH 22.01.1959 - II ZR 129/57] m.w.N.).Der Normalfall bei der Vornahme eines Kreditgeschäftes durch den Kapitän in Notfällen außerhalb des Heimathafens ist der Abschluß auf Grund der gesetzlichen Vertretungsmacht für den Reeder (vgl. BGHZ 29, 195, 203) [BGH 22.01.1959 - II ZR 129/57].
Daraus ergibt sich zugleich, daß die Kreditgeschäfte zur Ausführung der Reise im Sinne des § 528 HGB notwendig waren und damit in einem "Notfalle" im Sinne des § 754 Nr. 6 HGB erfolgten (BGHZ 29, 195), was die Revision bezweifelt.
- BGH, 26.09.1963 - II ZR 240/62
Vertretungsmacht des Kapitäns
Auszug aus BGH, 24.02.1972 - II ZR 33/70
Zutreffend und von der Revision nicht beanstandet, hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß die gesetzliche Vertretungsmacht des Kapitäns für Kreditgeschäfte außerhalb des Heimathafens nach § 528 HGB nicht davon abhängig ist, ob er den Reeder erreicht und dieser selbst tätig werden konnte (BGHZ 40, 126, 128) [BGH 26.09.1963 - II ZR 240/62].Der Heimathafen, in dem die gesetzliche Vertretungsmacht des Schiffers ruht, muß im Interesse der Rechtssicherheit leicht erkennbar sein (vgl. BGHZ 40, 126, 129) [BGH 26.09.1963 - II ZR 240/62].