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BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß gegen das KPD-Verbot - Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Überprüfung der Strafzumessung - Feststellungen zur Rädelsführereigenschaft des Angeklagten
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- BGH, 01.12.1964 - 3 StR 37/64
Auszug aus BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65
Andernfalls hätte übrigens das Rückwirkungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht gegolten, so dass der Angeklagte wegen Zuwiderhandlung gegen die §§ 42, 43, BVerfGG hätte angeklagt und verurteilt werden müssen (vgl. BGHSt 20, 121, 124, 125 [BGH 01.12.1964 - 3 StR 37/64]; BGH 3 StR 54/64 vom 13. Januar 1965) Er ist aber - rechtlich einwandfrei in Anwendung des § 2 StGB - aus dem erst nach seiner Tat geschaffenen § 90 a n.F. StGB angeklagt worden.Denn diese Vorschrift ist für ihn auch dann milder, wenn er Rädelsführer gewesen war (BGHSt 20, 121) Mit Recht hatte die Strafkammer auch aus dieser Vorschrift das Verfahren eröffnet.
Die im Urteil im einzelnen festgestellte anleitende Tätigkeit, die der Angeklagte über einen längeren Zeitraum an verschiedenen Orten Nordrhein-Westfalens, teils gar als Instrukteur auf höherer Ebene der verbotenen Partei, alsbald nach dem Verbot der KPD im Literaturvertriebsapparat ausgeübt hat, legt die Annahme nahe, dass der Angeklagte Rädeslführer (BGHSt 20, 121; 19, 109) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]gewesen war.
- BGH, 13.01.1965 - 3 StR 54/64
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot der …
Auszug aus BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65
Die tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts tragen allerdings, wenn auch knapp, so doch rechtlich hinreichen diese Begründung insoweit, als die Voraussetzungen eines besonders schweren Falles im Sinne des Satzes 1 im § 90 a Abs. 3 StGB (BGH 3 StR 54/64 vom 13. Januar 1965) aus anderen Gründen als wegen Nichtvorliegens der Rädelsführerschaft verneint sind.Andernfalls hätte übrigens das Rückwirkungsgebot des § 2 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht gegolten, so dass der Angeklagte wegen Zuwiderhandlung gegen die §§ 42, 43, BVerfGG hätte angeklagt und verurteilt werden müssen (vgl. BGHSt 20, 121, 124, 125 [BGH 01.12.1964 - 3 StR 37/64]; BGH 3 StR 54/64 vom 13. Januar 1965) Er ist aber - rechtlich einwandfrei in Anwendung des § 2 StGB - aus dem erst nach seiner Tat geschaffenen § 90 a n.F. StGB angeklagt worden.
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 300/63
Verfahrenswidrigkeit der Vereidigung einer Zeugin - Sinn und Zweck des § 181a …
Auszug aus BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65
Die im Urteil im einzelnen festgestellte anleitende Tätigkeit, die der Angeklagte über einen längeren Zeitraum an verschiedenen Orten Nordrhein-Westfalens, teils gar als Instrukteur auf höherer Ebene der verbotenen Partei, alsbald nach dem Verbot der KPD im Literaturvertriebsapparat ausgeübt hat, legt die Annahme nahe, dass der Angeklagte Rädeslführer (BGHSt 20, 121; 19, 109) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]gewesen war. - BGH, 02.10.1963 - 3 StR 34/63
Auszug aus BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65
Die im Urteil im einzelnen festgestellte anleitende Tätigkeit, die der Angeklagte über einen längeren Zeitraum an verschiedenen Orten Nordrhein-Westfalens, teils gar als Instrukteur auf höherer Ebene der verbotenen Partei, alsbald nach dem Verbot der KPD im Literaturvertriebsapparat ausgeübt hat, legt die Annahme nahe, dass der Angeklagte Rädeslführer (BGHSt 20, 121; 19, 109) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 300/63]gewesen war. - BGH, 12.10.1965 - 3 StR 20/65
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 24.03.1966 - 3 StR 36/65
Die auf die Sachrüge hin vom Senat vorgenommene Überprüfung des Urteils lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Beschwerdeführers erkennen (BGHSt 20, 287, 291) [BGH 12.10.1965 - 3 StR 20/65].