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   BGH, 24.05.1955 - 1 StR 200/54   

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BGH, 24.05.1955 - 1 StR 200/54 (https://dejure.org/1955,1403)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1955 - 1 StR 200/54 (https://dejure.org/1955,1403)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1955 - 1 StR 200/54 (https://dejure.org/1955,1403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 7, 333
  • NJW 1955, 1159
  • DB 1955, 895
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 29.01.1929 - I 793/28

    1. Sind die Nebenbeteiligten (Einziehungsbeteiligten) im Sinne des § 386 Abs. 3

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  • RG, 08.01.1935 - 4 D 1164/34

    1. Muß bei einem Bannbruch, bei dem der Täter auf Grund der VO. d. RPräs. v. 18.

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  • RG, 21.12.1936 - 2 D 793/36

    1. Haftet der Vertretene gemäß dem § 416 Abs. 1 RAbgO. auch dann für die

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  • RG, 02.05.1912 - I 94/12

    Können am Einziehungsverfahren Beteiligte, die im Verhandlungstermin als solche

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  • RG, 15.08.1939 - 1 D 1041/38

    Die Haftbarkeit nach dem § 416 RAbgO. -- und entsprechend nach dem § 76 DevG.

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  • RG, 11.10.1901 - 2493/01

    1. Stellt sich die Entscheidung, durch welche in dem das Verfahren gegen einen

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  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Auch solange Dr. Schmidt nur Ergänzungsrichter war, hatte er die Berechtigung, Fragen an Zeugen und Angeklagte zu stellen (vgl. RGSt 67, 276; BGH Urt. v. 24. Mai 1955 - 1 StR 200/54 - insoweit in BGHSt 7, 333 nicht veröffentlicht).
  • BGH, 27.05.1963 - GSSt 2/62

    Rechtsmittel des tatunbeteiligten Eigentümers einer Sache - Verstoß gegen das

    Hauptsächlich wegen des Gewichts, das das Grundgesetz (Art. 103 Abs. 1) dem rechtlichen Gehör beimißt, erwägt er, auch zu einem Strafverfahren gegen einen bestimmten Beschuldigten den Eigentümer der von der Einziehung betroffenen Sachen zuzuziehen, wenn er tatunbeteiligt ist (BGHSt 7, 333), und ihm verfahrensrechtliche Befugnisse insoweit zuzugestehen, als sie der Abwehr der Einziehung dienen.
  • BGH, 16.12.1958 - 1 StR 431/58

    Rechtsmittel

    Insoweit kann sie also nicht bloß nebenbeteiligt sein und daher nicht in dieser Eigenschaft auftreten (vgl. BGHSt 7, 333).
  • BGH, 08.11.1960 - 1 StR 297/60

    Erschleichung einer devisenrechtlichen Genehmigung - Wirkung der Rechtskraft

    Dabei kann offen bleiben, ob das schon deswegen zu gelten hat, weil W. tatbeteiligt ist und daher nicht bloß als Nebenbeteiligter auftreten kann (wie das der Senat in seinen früheren Urteil und auch schon in der Entscheidung BGHSt 7, 333 angenommen hat) oder ob, wer wegen seines Tatbeitrags bereits rechtskräftig abgeurteilt ist, aber von Maßnahmen im Verfahren gegen einen anderen Tatgenossen betroffen werden kann, zu diesem hinzugezogen werden muß.
  • BGH, 23.01.1957 - 2 StR 584/56

    Rechtsmittel

    Diese Voraussetzungen fehlen, wenn die im Einzelfall mit den zollamtlichen Maßnahmen betrauten Personen selbst an dem Schmuggel teilnehmen und nur durch ihre Mitwirkung eine Bande entstehen würde (vgl. RGSt 69, 105; 1 StR 200/54 vom 24.5.1955 S. 14).
  • BGH, 03.02.1959 - 1 StR 544/58

    Rechtsmittel

    Bei ihren Angriffen gegen den Schuldspruch wegen Untreue Fall G. übersieht die Revision, daß ein "Schadensausgleich", wie die Strafkammer zutreffend ausgeführt hat, nur dann in Frage kommt, wenn, dem Verletzten aus der Handlung oder Unterlassung, durch die ihm ein Nachteil zugefügt worden ist; zugleich ein Vermögensvorteil erwachsen ist (vgl. RGSt 53, 173 [zu § 146 GenG] 75, 227, 230; BGH 1 StR 409/54 vom 11. Februar 1955 [zu § 81 a GmbHG] 1 StR 200/54 vom 24. Mai 1955; 1 StR 354/57 vom 15. Oktober 1957).
  • BGH, 15.10.1957 - 1 StR 354/57

    Rechtsmittel

    Ein rechnerischer Ausgleich von Vor- und Nachteilen käme nur dann in Frage, wenn beide durch das treuwidrige Verhalten des Angeklagten herbeigeführt worden wären (vgl. RGSt 53, 173 [zu § 146 GenG], 75, 227, 230; BGH 1 StR 409/54 vom 11. Februar 1955 [zu § 81 a GmbHG] , 1 StR 200/54 vom 24. Mai 1955).
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