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   BGH, 24.05.1973 - IX ZR 87/70   

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https://dejure.org/1973,7784
BGH, 24.05.1973 - IX ZR 87/70 (https://dejure.org/1973,7784)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1973 - IX ZR 87/70 (https://dejure.org/1973,7784)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1973 - IX ZR 87/70 (https://dejure.org/1973,7784)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.02.1970 - II ZB 5/69

    Vertretungsbefugnis der Abwickler einer GmbH nach Löschung im Handelsregister

    Auszug aus BGH, 24.05.1973 - IX ZR 87/70
    Der Bundesgerichtshof hat dies (BGHZ 53, 264) eingehend begründet und hat sich dabei auch mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 109, 387, 392), von der das Berufungsgericht in seinem vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs verkündeten Urteil ausgegangen ist, auseinandergesetzt.
  • RG, 06.01.1925 - II 735/23

    Rechtsweg. Gesellschaft m. b. H. i. Liqu.

    Auszug aus BGH, 24.05.1973 - IX ZR 87/70
    Der Bundesgerichtshof hat dies (BGHZ 53, 264) eingehend begründet und hat sich dabei auch mit der Auffassung des Reichsgerichts (RGZ 109, 387, 392), von der das Berufungsgericht in seinem vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs verkündeten Urteil ausgegangen ist, auseinandergesetzt.
  • BGH, 18.04.1985 - IX ZR 75/84

    Vertretung einer wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöschten GmbH

    Nachdem eine GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist, sind zu ihrer Vertretung - jedenfalls außerhalb eines vor der Löschung begonnenen Rechtsstreits - nur die Liquidatoren befugt, die das Gericht gemäß § 2 Abs. 3 LöschungsG ernannt hat (Fortführung von BGHZ 53, 264; BGH, Urt. v. 24. Mai 1973 - IX ZR 87/70, RzW 1973, 350).

    Selbst für die Fälle, in denen eine Liquidation stattgefunden, der Abwickler ihre Beendigung angezeigt hatte und dann erst die GmbH im Handelsregister gelöscht worden ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß die Vertretungsbefugnis der früheren Abwickler nicht wieder auflebt, sondern das Gericht neue Liquidatoren bestellen muß, wenn sich eine weitere Abwicklung als notwendig erweist (BGHZ 53, 264; BGH, Urt. v. 24. Mai 1973 - IX ZR 87/70, RzW 1973, 350; anders für die offene Handelsgesellschaft BGH, Urt. v. 21. Juni 1979 - IX ZR 69/75, NJW 1979, 1987 = WM 1979, 913).

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