Rechtsprechung
BGH, 24.05.2011 - 5 StR 161/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 176a StGB aF; § 184 Abs. 3 StGB aF; § 261 StPO; § 267 Abs. 3 StPO
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Verbreitung pornografischer Schriften; Beweiswürdigung (argumentative Überwindung eines wesentlichen Details aus der Einlassung; eigenständige Begründung aus anderen Umständen); Überzeugungsbildung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 261 StPO, § 176a Abs 2 StGB vom 13.11.1998, § 184 Abs 3 Nr 1 StGB vom 13.11.1998, § 184 Abs 4 StGB vom 13.11.1998
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften: Fehlinterpretation der Einlassung des Angeklagten - Wolters Kluwer
Eine Strafbarkeit nach § 176a Abs. 2 StGB a.F. setzt Verwendungsabsicht hinsichtlich der von den Taten gefertigten pornografischen Schriften voraus; Verwendungsabsicht hinsichtlich der von den Taten gefertigten pornografischen Schriften als Voraussetzung einer Strafbarkeit ...
- rewis.io
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften: Fehlinterpretation der Einlassung des Angeklagten
- ra.de
- rewis.io
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und Verbreitung pornografischer Schriften: Fehlinterpretation der Einlassung des Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwendungsabsicht hinsichtlich der von den Taten gefertigten pornografischen Schriften als Voraussetzung einer Strafbarkeit nach § 176a Abs. 2 StGB a.F.
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01
Kinderpornographie im Internet
Auszug aus BGH, 24.05.2011 - 5 StR 161/11
a) Eine Strafbarkeit des Angeklagten gemäß § 176a Abs. 2 StGB aF scheitert bislang daran, dass der Angeklagte nach den Feststellungen bei Veranlassung der sexuellen Handlungen der Kinder nicht die Absicht hatte, die von den Taten gefertigten pornografischen Schriften im Sinne des § 184 Abs. 3 StGB aF zu verwenden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juni 2001 - 1 StR 66/01, BGHSt 47, 55, 58). - BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98
Kinderpornographie
Auszug aus BGH, 24.05.2011 - 5 StR 161/11
Dies begründet, weil auch Kinder als Dritte im Sinne des § 176 Abs. 2 StGB zu verstehen sind (BGH, Urteil vom 24. März 1999 - 3 StR 240/98, BGHSt 45, 41, 42), eine Strafbarkeit nach dieser Vorschrift.