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   BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07   

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https://dejure.org/2009,12714
BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07 (https://dejure.org/2009,12714)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - IX ZR 185/07 (https://dejure.org/2009,12714)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - IX ZR 185/07 (https://dejure.org/2009,12714)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Exkulpation fehlenden Vortrags in der Berufungsbegründung wegen anwaltlicher Fehleinschätzung hinsichtlich einer stattfindenden gerichtlichen Auseinandersetzung mit den betreffenden Inhalten

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2 S. 1
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend Berücksichtigung neuen Vorbringens in der Berufungsinstanz trotz Fehlens in der Berufungsbegründung mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07
    Das Berufungsgericht hat hierzu auch nicht abschließend Stellung bezogen, sondern aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Regressrichters (vgl. hierzu BGHZ 133, 110, 111 ; 145, 256, 261 ; 163, 223, 227 ; 174, 205, 209Rn. 9) die Lage im Vorprozess im Rahmen tatrichterlicher Würdigung des Prozessstoffes einzelfallbezogen beurteilt.

    Die abschließende rechtliche Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Vertragsverhältnisses hat das Berufungsgericht als Regressgericht (vgl. hierzu BGHZ 174, 205, 209 Rn. 9; BGH, Urt. v. 13. März 2008 - IX ZR 136/07, WM 2008, 1560, 1562 Rn. 23) selbst vorzunehmen.

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07
    Das Berufungsgericht hat hierzu auch nicht abschließend Stellung bezogen, sondern aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Regressrichters (vgl. hierzu BGHZ 133, 110, 111 ; 145, 256, 261 ; 163, 223, 227 ; 174, 205, 209Rn. 9) die Lage im Vorprozess im Rahmen tatrichterlicher Würdigung des Prozessstoffes einzelfallbezogen beurteilt.
  • BGH, 29.04.2003 - IX ZR 54/02

    Beratungspflichten des Rechtsanwalts bei gerichtlicher Durchsetzung einer einer

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde liegt keine Divergenz zu den von ihr angeführten Senatsentscheidungen BGH, Urt. v. 7. Februar 2002 - IX ZR 209/00, WM 2002, 1077; v. 29. April 2003 - IX ZR 54/02, WM 2003, 1628, 1629 vor.
  • BGH, 13.03.2008 - IX ZR 136/07

    Beratungsverschulden eines Rechtsanwalts bei der Prüfung von Verjährungsfristen

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07
    Die abschließende rechtliche Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Vertragsverhältnisses hat das Berufungsgericht als Regressgericht (vgl. hierzu BGHZ 174, 205, 209 Rn. 9; BGH, Urt. v. 13. März 2008 - IX ZR 136/07, WM 2008, 1560, 1562 Rn. 23) selbst vorzunehmen.
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07
    Das Berufungsgericht hat hierzu auch nicht abschließend Stellung bezogen, sondern aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Regressrichters (vgl. hierzu BGHZ 133, 110, 111 ; 145, 256, 261 ; 163, 223, 227 ; 174, 205, 209Rn. 9) die Lage im Vorprozess im Rahmen tatrichterlicher Würdigung des Prozessstoffes einzelfallbezogen beurteilt.
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07
    Das Berufungsgericht hat hierzu auch nicht abschließend Stellung bezogen, sondern aus der insoweit maßgeblichen Sicht des Regressrichters (vgl. hierzu BGHZ 133, 110, 111 ; 145, 256, 261 ; 163, 223, 227 ; 174, 205, 209Rn. 9) die Lage im Vorprozess im Rahmen tatrichterlicher Würdigung des Prozessstoffes einzelfallbezogen beurteilt.
  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 209/00

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung durch den Prozeßbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - IX ZR 185/07
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde liegt keine Divergenz zu den von ihr angeführten Senatsentscheidungen BGH, Urt. v. 7. Februar 2002 - IX ZR 209/00, WM 2002, 1077; v. 29. April 2003 - IX ZR 54/02, WM 2003, 1628, 1629 vor.
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