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   BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22   

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BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,30756)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2022 - 5 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,30756)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22 (https://dejure.org/2022,30756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Berliner Verurteilungen wegen Immobilienbetrugs zum Nachteil eines älteren Hamburger Ehepaars rechtskräftig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revision: 300 Seiten Begründung der Verfahrensrüge

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilungen wegen Immobilienbetrugs zum Nachteil eines älteren Ehepaars rechtskräftig

  • datenbank.nwb.de (Tenor)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 127
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.05.2020 - 4 StR 533/19

    Strafurteil des Landgerichts Dortmund zum Tod eines Säuglings rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22
    Dafür reicht es nicht, die für unterschiedliche Beanstandungen möglicherweise relevanten Verfahrenstatsachen im Sinne einer Nacherzählung der Hauptverhandlung zu referieren, denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen wäre es erforderlich, bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19, NStZ 2021, 178, 179 mwN; Herb, NStZ-RR 2022, 97, 98).
  • BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Anforderungen

    Auszug aus BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22
    Dafür reicht es nicht, die für unterschiedliche Beanstandungen möglicherweise relevanten Verfahrenstatsachen im Sinne einer Nacherzählung der Hauptverhandlung zu referieren, denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen wäre es erforderlich, bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19, NStZ 2021, 178, 179 mwN; Herb, NStZ-RR 2022, 97, 98).
  • BGH, 07.06.2023 - 5 StR 80/23

    Erwägungen zum objektiven Gefährlichkeitsgrad der Gewalthandlungen als Grundlage

    Soweit die Revision unter der Überschrift "Beweisantrag vom 30.06.2022" unter anderem die Ablehnung seines Antrags auf Vernehmung des im Ausland lebenden gesondert Verfolgten Ko.     rügt, entspricht der Revisionsvortrag zudem deshalb nicht den Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil darin ein Verfahrenssachverhalt ohne Differenzierung nach der Stoßrichtung der Beanstandungen geschildert ist und dem Vorbringen die Angriffsrichtung der Rüge nicht hinreichend klar entnommen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22, NStZ 2023, 127; vom 9. Januar 2018 - 5 StR 541/17 Rn. 4; vom 29. August 2006 - 1 StR 371/06, NStZ 2007, 161, 162).Ungeachtet dessen bleibt den Rügen aber auch aus den vom Generalbundesanwalt genannten Gründen der Erfolg versagt.
  • BGH, 26.10.2023 - 5 StR 257/23

    Tateinheitliche Verurteilung wegen schweren Bandendiebstahls

    Es ist aber nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem solchen ungeordneten Vortrag diejenigen Verfahrenstatsachen herauszusuchen, die zu der jeweiligen Rüge passen; stattdessen wäre es Aufgabe des Revisionsführers gewesen, bezogen auf jede konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2022 - 5 StR 184/22, NStZ 2023, 127 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2023 - 2 RBs 18/23

    Unzulässige Aufklärungslüge mangels bestimmter Beweistatsache; Pflicht zur

    Vielmehr wäre es erforderlich gewesen, bezogen auf die konkrete Verfahrensrüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (vgl. zur Revision: BGH NStZ 2020, 625; NStZ 2023, 127).
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