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   BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71   

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https://dejure.org/1971,1103
BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71 (https://dejure.org/1971,1103)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1971 - 3 StR 160/71 (https://dejure.org/1971,1103)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1971 - 3 StR 160/71 (https://dejure.org/1971,1103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung von Geschlechtsverkehr als Voraussetzung für eine vollendete schwere Kuppelei - Förderung der Unzucht eines anderen als Kuppelei - Vorschub leisten als Voraussetzung für eine Kuppelei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 249
  • NJW 1972, 645
  • MDR 1972, 252
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.1960 - 5 StR 399/60

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    In einem Urteil vom 15. November 1960 - 5 StR 399/60 - hat dieser Senat unter Hinweis auf RGSt 25, 369, 370 ausgeführt, § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB setze voraus, daß die Unzucht, der der Kuppler Vorschub leistete, demnächst auch wirklich getrieben werde.

    In der Sache 5 StR 399/60 habe sich der Zeuge, dessen Vereidigung beanstandet worden sei, auf jeden Fall an der Straftat des Angeklagten im Sinne des § 60 Nr. 3 (jetzt Nr. 2) "beteiligt", selbst wenn die schwere Kuppelei schon vorher vollendet gewesen wäre; denn jedenfalls sei sie noch nicht beendet gewesen.

  • RG, 22.05.1894 - 955/94

    Kann derjenige, der selbst die unzüchtige Handlung ausüben will und demnächst

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    In einem Urteil vom 15. November 1960 - 5 StR 399/60 - hat dieser Senat unter Hinweis auf RGSt 25, 369, 370 ausgeführt, § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB setze voraus, daß die Unzucht, der der Kuppler Vorschub leistete, demnächst auch wirklich getrieben werde.

    Das wird insbesondere in der Entscheidung RGSt 25, 369, 370, auf die sich der 5. Strafsenat in seinem Urteil vom 15. November 1960 bezogen hat, des näheren dargelegt.

  • BGH, 05.07.1968 - 5 StR 327/68

    Vereidigung eines der Beteiligung Verdächtigen als Verfahrensverstoß

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    Auf diese Darlegung hat er ferner in einem Urteil vom 5. Juli 1968 - 5 StR 327/68 (mitgeteilt bei Dallinger MDR 1968, 895 [KG Berlin 06.05.1968 - 12 U 2432/67]) Bezug genommen.

    In der Sache 5 StR 327/68 habe es ebenso gelegen.

  • BGH, 19.04.1951 - 4 StR 90/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    Im Gegensatz hierzu ist der erkennende Senat in Übereinstimmung mit BGHSt 1, 115, 116 [BGH 19.04.1951 - 4 StR 90/50] (ebenso Dreher, StGB, 32. Aufl., § 181, Anm. 2; Kohlrausch/Lange, StGB, 43. Aufl., § 181, Anm. V; Maurach, Deutsches Strafrecht, Bes. Teil, 5. Aufl., S. 462; aus früherer Zeit: Olshausen, StGB, 11. Aufl., § 181, Anm. 3; Frank, StGB, 18. Aufl., § 181, Anm. I, 1) der Ansicht: Es gehört bei § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB - ebenso wie bei den §§ 180, 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB - nicht zum Tatbestand, daß es zur Unzucht auch wirklich kommt.
  • RG, 29.10.1897 - 3014/97

    Kann der Unzucht durch Vermittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    Es genüge, wenn der Kuppler alles getan habe, was für den beabsichtigten Zweck erforderlich sei (vgl. RGSt 6, 286, 287; 11, 149, 152; 30, 321 für den Fall des § 180 StGB und RGSt 22, 311 für den des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
  • RG, 13.05.1882 - 1118/82

    Kann eine wegen gewerbsmäßiger Unzucht verurteilte Frauensperson in demjenigen

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    Es genüge, wenn der Kuppler alles getan habe, was für den beabsichtigten Zweck erforderlich sei (vgl. RGSt 6, 286, 287; 11, 149, 152; 30, 321 für den Fall des § 180 StGB und RGSt 22, 311 für den des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
  • RG, 01.12.1910 - III 824/10

    1. Kann eine Bestrafung wegen Kuppelei nur erfolgen, wenn die Unzucht, der

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    Angesichts dieser Entstehungsgeschichte der Novelle vom 25. Juni 1900 hielt das Reichsgericht später an seiner Auffassung nicht mehr fest und bezeichnete bei § 181 Abs. 1 Nr. 2 StGB das Erfordernis, daß es zu Unzuchtshandlungen kommt, als durch die Novelle beseitigt (RGSt 44, 176, 177/178; RG HRR 1936, Nr. 1201).
  • RG, 17.10.1884 - 2017/84

    Was heißt der Unzucht durch Vermittelung oder Verschaffung von Gelegenheit

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    Es genüge, wenn der Kuppler alles getan habe, was für den beabsichtigten Zweck erforderlich sei (vgl. RGSt 6, 286, 287; 11, 149, 152; 30, 321 für den Fall des § 180 StGB und RGSt 22, 311 für den des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
  • RG, 26.01.1892 - 85/92

    Was ist im §. 181 Ziff. 1 St.G.B.'s unter "Anwendung hinterlistiger Kunstgriffe"

    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    Es genüge, wenn der Kuppler alles getan habe, was für den beabsichtigten Zweck erforderlich sei (vgl. RGSt 6, 286, 287; 11, 149, 152; 30, 321 für den Fall des § 180 StGB und RGSt 22, 311 für den des § 181 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
  • KG, 06.05.1968 - 12 U 2432/67
    Auszug aus BGH, 24.11.1971 - 3 StR 160/71
    Auf diese Darlegung hat er ferner in einem Urteil vom 5. Juli 1968 - 5 StR 327/68 (mitgeteilt bei Dallinger MDR 1968, 895 [KG Berlin 06.05.1968 - 12 U 2432/67]) Bezug genommen.
  • BGH, 24.06.1975 - 1 StR 181/75

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit

    Der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nicht aus, um den für eine fortgesetzte Handlung erforderlichen Gesamtvorsatz zu begründen (BGH MDR 1972, 252; BGH GA 1960, 375).
  • OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 139/95
    Die indizielle Bedeutung des Regelbeispiels kann durch andere Strafzumessungsfaktoren kompensiert werden mit der Folge, daß auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen ist (vgl. BGHSt 20, 121, 125; 23, 257; 24, 249).
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