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   BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70   

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https://dejure.org/1971,7179
BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70 (https://dejure.org/1971,7179)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70 (https://dejure.org/1971,7179)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1971 - AnwSt (R) 2/70 (https://dejure.org/1971,7179)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.03.1962 - 2 StR 9/62

    Unvorschriftsmäßige Besetzung des Rechts - Hinzuziehung eines Landgerichtsrats

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Im Strafverfahren ist allgemein anerkannt, daß bei Fällen, in denen mehrere Taten tateinheitlich begangen worden sind, die Taten, bei denen von vornherein eine Verfahrensvoraussetzung fehlt (u.a. mangelnder Strafantrag) oder später ein Hindernis für die Bestrafung eingetreten ist (u.a. Verjährung, Anwendbarkeit eines Straffreiheitsgesetzes) nicht mehr Gegenstand einer Bestrafung sein können, sie vielmehr aus dem Verfahren ausscheiden (BGHSt 17, 157 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67

    Standespflichten des Rechtsanwalts und Notars

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Das hat der erkennende Senat bereits für § 115 BRAO a.F. in der Entscheidung BGHSt 22, 157, 166 [BGH 27.05.1968 - AnwSt R 8/67], unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats für Notarsachen vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65 - (MDR 1966, 523) ausgesprochen.
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Zwar darf nach der Rechtsprechung des Senats im ehrengerichtlichen Verfahren ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).
  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 2/66

    Zur Anwendung des § 110 BNotO. Begriff der gewerblichen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Diese Frage ist in der Regel dahin zu entscheiden, daß die Fünfjahresfrist von dem Augenblick an läuft, in dem die letzte Teilhandlung der einheitlichen Standesverfehlung begangen worden ist (vgl. BGHSt 21, 232, 236) [BGH 05.12.1966 - NotSt Brfg 2/66].
  • BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65

    Bestrafung leichterer Dienstvergehen - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Das hat der erkennende Senat bereits für § 115 BRAO a.F. in der Entscheidung BGHSt 22, 157, 166 [BGH 27.05.1968 - AnwSt R 8/67], unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats für Notarsachen vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65 - (MDR 1966, 523) ausgesprochen.
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 172/61
    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Die Verjährung wird jedoch nur unterbrochen durch richterliche Handlungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, das Verfahren irgendwie zu fördern (BGHSt 12, 194; 16, 193, 196) [BGH 16.08.1961 - 4 StR 172/61].
  • BGH, 09.02.1966 - 2 StR 528/65

    Revision gegen die Verurteilung wegen falscher Namensangabe - Verjährung der

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Dabei kann davon ausgegangen werden, daß der Vorsitzende die Übersendung der Akten angeordnet hat (vgl. dazu BGHSt 21, 25).
  • BGH, 02.12.1958 - 5 StR 440/58
    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Die Verjährung wird jedoch nur unterbrochen durch richterliche Handlungen, die dazu bestimmt und geeignet sind, das Verfahren irgendwie zu fördern (BGHSt 12, 194; 16, 193, 196) [BGH 16.08.1961 - 4 StR 172/61].
  • BGH, 10.07.1952 - 3 StR 400/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70
    Die Mitteilung über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Hauptverhandlung diente nicht der Förderung des Verfahrens und war daher nicht geeignet, die Verjährung zu unterbrechen (vgl. BGH Urt. vom 10. Juli 1952 - 3 StR 400/52).
  • BGH, 12.05.1975 - AnwSt (R) 8/74

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Nur wenn es anders wäre, könnte die Verfolgung einer Einzelverfehlung verjährt sein (vgl. BGHSt 22, 157, 166; BGH Urt. v. 25. Januar 1971 - AnwSt (R) 2/70 -).
  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

    Die Verjährungsfrist begann frühestens Ende 1962, in dem Zeitpunkt, in dem die letzte Tat des ersten Komplexes der einheitlichen Standesverfehlung begangen worden ist (vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61] = NJW 1961, 2219; 21, 232, 236, 237; 22, 157, 166= NJW 1968, 2204; BGH Urteil vom 25. Januar 1971 - AnwSt (R) 2/70 -).
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