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   BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53   

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https://dejure.org/1954,2627
BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53 (https://dejure.org/1954,2627)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1954 - 4 StR 409/53 (https://dejure.org/1954,2627)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1954 - 4 StR 409/53 (https://dejure.org/1954,2627)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    Diese Beträge sind ihm zumindest wirtschaftlich zugutegekomraen (vgl. auch RGSt 64, 113, 114).
  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    - Wie das Landgericht nicht verkannt hat, verstößt ein Ermessensbeamter schon dadurch gegen seine Amtspflicht; daß er an die von ihm etwa zu treffenden Entscheidungen nicht mehr unbefangen, sondern mit der inneren Belastung, die für ihn in dem gewährten oder erwarteten Vorteil liegt, herangeht (RGSt 77, 75, 78; BGHSt 3, 143, 146), daß er sich also seiner freien Entschliessung zugunsten der wirklichen oder vermeintlichen Vorteilsgeber begibt.
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    Eine erschöpfende Darlegung aller Gesichtspunkte ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179).
  • BGH, 05.09.1952 - 4 StR 885/51
    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    - Wie das Landgericht nicht verkannt hat, verstößt ein Ermessensbeamter schon dadurch gegen seine Amtspflicht; daß er an die von ihm etwa zu treffenden Entscheidungen nicht mehr unbefangen, sondern mit der inneren Belastung, die für ihn in dem gewährten oder erwarteten Vorteil liegt, herangeht (RGSt 77, 75, 78; BGHSt 3, 143, 146), daß er sich also seiner freien Entschliessung zugunsten der wirklichen oder vermeintlichen Vorteilsgeber begibt.
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    Vielmehr hat er dabei zulässigerweise die abschreckende Wirkung der Strafe auf die Allgemeinheit im Auge gehabt (vgl. BGH 4 StR 120/53 vom 1. Oktober 1953).
  • RG, 08.10.1906 - III 774/06

    Ist der Drucker verantwortlich für die ordnungsmäßige Angabe des Namens und

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    Voraussetzung ist dabei allerdings, daß die Zuwendung in der von dem Beamten erkannten Absicht gemacht oder durch den Beamten mit der - sei es auch nur stillschweigenden - Zusage gefordert wird, er werde sich in seinem pflichtmässigen Ermessen zugunsten des anderen Teils von unsachlichen Erwägungen mitbestimmen lassen (RGSt 39, 202; RG HRR 1938 Nr. 50).
  • BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    Er war nicht - wie BGHSt 2, 396 voraussetzt - von der Besatzungsmacht für Dienstleistungen requiriert.
  • BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    Danach ist Beamter im strafrechtlichen Sinne nicht nur, wer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat steht, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder sonstigen bürgerlich-rechtlichen Vertragsverhältnisses durch öffentlich-rechtlichen Akt der zuständigen Dienststelle zu Dienstleistungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (BGHSt 4, 293, 294).
  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 215/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    Das ergibt sich jedoch mit hinreichender Gewißheit als Überzeugung des Tatrichters aus seinen Darlegungen über die Art der Verpflichtung des Angeklagten, die ihm erteilte Belehrung sowie aus der Feststellung, daß er sich seiner Pflichtverletzung bewußt war (vgl. BGHSt 4, 297).
  • BGH, 16.10.1952 - 4 StR 232/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53
    Dieser Rechtsfehler nötigt im Fall B. zur Aufhebung des gesamten Schuldspruchs, da es sich nach Auffassung des Tatrichters um Teilakte einer fortgesetzten Tat handelt und der Umfang der Schuld durch den Wegfall des einen oder anderen Teilherganges vermindert werden könnte (BGH 4 StR 232/52 vom 16. Oktober 1952).
  • BGH, 07.02.1952 - 4 StR 4/50

    Rechtsmittel

  • RG, 08.03.1886 - 419/86

    Macht sich derjenige einer Bestechung schuldig, welcher Angehörigen eines Beamten

  • RG, 06.10.1930 - II 910/29

    1. Zum Begriff der öffentlichen Bücher und sonstigen öffentlichen Urkunden,

  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 177/60

    Anforderungen an ein tatbestandliches Handeln im Sinne des § 332 Strafgesetzbuch

    Wo das nicht der Fall und das Rangverhältnis der drei Sätze verkannt war, hat der Bundesgerichtshof auf die Notwendigkeit dieser Feststellung hingewiesen, besonders deutlich in der Entscheidung des 4. Strafsenats vom 25. Februar 1954 (4 StR 409/53).
  • BGH, 08.07.1954 - 4 StR 441/53

    Rechtsmittel

    Die Art der Verbandlungsführung entzieht sich seiner Beurteilung (BGH 4 StH 4/50 vom 7. Februar 1952; 4 StR 409/53 vom 25. Februar 1954).
  • BGH, 03.06.1954 - 4 StR 824/52

    Rechtsmittel

    Der Umfang der Schuld könnte durch den Wegfall einer Anzahl von Teilakten vermindert sein (BGH 4 StR 232/52 v 16. Oktober 1952; 4 StR 409/53 v 25. Februar 1954).
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