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BGH, 25.02.1981 - 2 StR 29/81 |
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- BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64
Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung
Auszug aus BGH, 25.02.1981 - 2 StR 29/81
Die Fälle K. und B. sind nicht zwei rechtlich selbständige Taten, sondern Einzelakte einer fortgesetzten Handlung, da nach den Feststellungen der Angeklagte den Entschluß, B. in gleicher Weise wie K. zu betrügen, vor der Beendigung des Betrugs zum Nachteil Kothari gefaßt hat (UA S. 11; vgl. BGHSt 19, 323; 21, 319, 322; 23, 33 ) . - BGH, 11.10.1967 - 2 StR 506/67
Lockere Tür - §§ 242, 22, 24 StGB, Versuch, Rücktritt, natürliche …
Auszug aus BGH, 25.02.1981 - 2 StR 29/81
Die Fälle K. und B. sind nicht zwei rechtlich selbständige Taten, sondern Einzelakte einer fortgesetzten Handlung, da nach den Feststellungen der Angeklagte den Entschluß, B. in gleicher Weise wie K. zu betrügen, vor der Beendigung des Betrugs zum Nachteil Kothari gefaßt hat (UA S. 11; vgl. BGHSt 19, 323; 21, 319, 322; 23, 33 ) . - BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69
Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die …
Auszug aus BGH, 25.02.1981 - 2 StR 29/81
Die Fälle K. und B. sind nicht zwei rechtlich selbständige Taten, sondern Einzelakte einer fortgesetzten Handlung, da nach den Feststellungen der Angeklagte den Entschluß, B. in gleicher Weise wie K. zu betrügen, vor der Beendigung des Betrugs zum Nachteil Kothari gefaßt hat (UA S. 11; vgl. BGHSt 19, 323; 21, 319, 322; 23, 33 ) . - BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …
Auszug aus BGH, 25.02.1981 - 2 StR 29/81
Unter solchen Umständen kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen in der Regel nicht gewährt werden (vgl. BGHSt 1, 44; 14, 330 ) . - BGH, 10.06.1960 - 2 StR 132/60
Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist und der Wiedereinsetzungsfrist …
Auszug aus BGH, 25.02.1981 - 2 StR 29/81
Unter solchen Umständen kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen in der Regel nicht gewährt werden (vgl. BGHSt 1, 44; 14, 330 ) .