Rechtsprechung
BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- RG, 15.09.1936 - 4 D 575/36
Kann ein Verbrechen nach § 176 Abs. 1 Nr. 3, zweite Begehungsform, durch …
Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61
Etwas anderes ergeben auch weder RGSt 70, 316 noch BGH NJW 1960, 225025.Das Reichsgericht hat in der Entscheidung RGSt 70, 316 allerdings eine Bestrafung wegen Versuchs aus § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB gebilligt, obwohl das Kind auf unzüchtige Abbildungen nur "arglos hin-, alsbald aber wieder weggesehen" hatte.
Das Landgericht hat dahingestellt gelassen, ob imvorliegenden Falle das Vorzeigen von Abbildungen den Tatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB erfüllt, ob - wie das Reichsgericht in den in RGSt 70, 316, 317 wiedergegebenen Urteilsgründen sagt - die Abbildungen ihrer Ausführung nach geeignet sind, solche Schädigungen hervorzurufen, daß sie dem Betrachten des entblößten Körpers gleichzustellen sind.
- BGH, 13.03.1958 - 4 StR 27/58
Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61
Allerdings weist die Revision der Staatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, daß seit der in RGSt 73, 90, 93/94 veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts der Begriff der Öffentlichkeit in § 200 StGB in der Rechtsprechung (auch des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHSt 12, 42, 46 [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58]; 11, 282, 284) [BGH 13.03.1958 - 4 StR 27/58]enger auszulegen ist als in § 183 StGB.Marlies K. und ihre Mitspielerinnen bei der "Ballprobe" waren einander durch persönliche Beziehungen innerlich verbunden im Sinne der Entscheidung BGHSt 11, 282.
- BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61
Das Landgericht hat entgegen der Meinung der Verteidigung die in dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29. Mai 1951 (abgedruckt BGHSt 1, 288 ff) dargelegten Rechtsgrundsätze knapp, aber zutreffend angewendet. - BGH, 02.09.1958 - 5 StR 339/58
Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61
Allerdings weist die Revision der Staatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, daß seit der in RGSt 73, 90, 93/94 veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts der Begriff der Öffentlichkeit in § 200 StGB in der Rechtsprechung (auch des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHSt 12, 42, 46 [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58]; 11, 282, 284) [BGH 13.03.1958 - 4 StR 27/58]enger auszulegen ist als in § 183 StGB. - RG, 31.01.1939 - 1 D 947/38
Eine unzüchtige Handlung kann i. S. des § 183 StGB. auch dann "öffentlich …
Auszug aus BGH, 25.04.1961 - 5 StR 41/61
Allerdings weist die Revision der Staatsanwaltschaft zutreffend darauf hin, daß seit der in RGSt 73, 90, 93/94 veröffentlichten Entscheidung des Reichsgerichts der Begriff der Öffentlichkeit in § 200 StGB in der Rechtsprechung (auch des Bundesgerichtshofes, vgl. BGHSt 12, 42, 46 [BGH 02.09.1958 - 5 StR 339/58]; 11, 282, 284) [BGH 13.03.1958 - 4 StR 27/58]enger auszulegen ist als in § 183 StGB.
- BGH, 03.12.1968 - 1 StR 581/68
Erfüllung des Tatbestands der Unzucht durch Vorzeigen des entblößten …
Vielmehr kann der neben seinem Kraftwagen stehende Angeklagte sein Verhalten so eingerichtet haben, daß er jeweils nach seinem Willen und seinen Vorstellungen nur von den Schulkindern und nicht von anderen Personen gesehen wurde (5 StR 41/61 vom 25. April 1961; RG HRR 1940 Nr. 640).