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BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Verstöße gegen das Waffengesetz - Notwendigkeit einer näheren Darlegung bei einer Verneinung einer günstigen Sozialprognose im Falle eines nicht vorbestraften und im wesentlichen geständigen Täters - Voraussetzung für die Gewährung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89
Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91
Vor allem hätte das Landgericht auf die Besonderheit eingehen müssen, daß die in die Gesamtstrafe einbezogenen Strafen zum einen eine Geldstrafe war und zum anderen als Freiheitsstrafen für sich allein genommen sämtlich unter den erleichterten Voraussetzungen des § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB hätten zur Bewährung ausgesetzt werden können (BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung, unzureichende 7). - BGH, 25.02.1986 - 4 StR 56/86
Versagung einer Strafaussetzung - Bewährungsstrafe - Vorstrafen - Familiäre …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91
Die Verneinung einer günstigen Sozialprognose bedarf aber bei einem nicht vorbestraften und im wesentlichen geständigen Täter näherer Darlegungen (BGH StV 1986, 293). - BGH, 18.09.1986 - 4 StR 455/86
Berücksichtigung einer Umschulungsmaßnahme als Grundlage eines zukünftig …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91
Dies hat der Tatrichter bei seiner Wertung zu berücksichtigen, so daß "besondere Umstände" um so gewichtiger sein müssen, je näher die Strafe an die Obergrenze von zwei Jahren heranreicht (BGHR StGB § 56 II Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2). - BGH, 12.06.1986 - 4 StR 215/86
Erfordernis einer Gesamtwürdigung der in der Tat und in der Täterpersönlichkeit …
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91
Dies hat der Tatrichter bei seiner Wertung zu berücksichtigen, so daß "besondere Umstände" um so gewichtiger sein müssen, je näher die Strafe an die Obergrenze von zwei Jahren heranreicht (BGHR StGB § 56 II Aussetzung, fehlerhafte 1 und 2). - BGH, 06.05.1988 - 2 StR 159/88
Unterlassene Berücksichtigung eines Strafmilderungsgrundes
Auszug aus BGH, 25.04.1991 - 4 StR 156/91
Erforderlich wäre indessen eine Gesamtwürdigung, die alle wesentlichen Umstände des Falles erfaßt und so gestaltet ist, daß sie dem Revisionsgericht eine Überprüfung gestattet (BGH, Beschluß vom 6. Mai 1988 - 2 StR 159/88).
- LG Köln, 31.08.2022 - 103 KLs 17/19 Die Kammer verkennt nicht, dass besondere Umstände auch bei einem Zusammentreffen mehrerer Umstände vorliegen können, die für sich genommen nicht "besonders" sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 1991 - 4 StR 156/91 -, juris Rn. 7).
- BGH, 04.09.2008 - 5 StR 233/08
Prüfungsmaßstab des Revisionsgerichts bezüglich der Bewährungsentscheidung des …
Es liegt auf der Hand, dass die Aussetzungsentscheidung bei der unvorbestraften und geständigen Angeklagten nicht den Bereich des Vertretbaren verlässt (vgl. auch BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 17). - BGH, 23.03.1995 - 4 StR 118/95
Gesamtbetrachtung - Prognoseentscheidung - Strafaussetzung - Strafvollstreckung - …
Bezüglich der früheren Mißhandlungen, auf die das Landgericht seine negative Prognose ausschließlich stützt, hätte im übrigen berücksichtigt werden müssen, daß der Angeklagte diese gestanden hat (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 17). - BGH, 28.01.1992 - 4 StR 656/91
Berichtigung eines Schuldspruchs - Fehlende Erörterung einer weiteren …
Eine "Notlage" setzt § 56 Abs. 2 StGB nicht voraus (BGHR StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 17).