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BGH, 25.09.1962 - VI ZR 251/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVO (a.F.) § 11
Haftungsverteilung bei Schäden eines einem Linksabbieger nach rechts ausweichenden Fahrzeugs
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Richtungsänderung des Anzeigenden - Vorbereitung anderer Verkehrsteilnehmer - Abbiegezeichen - Entfernung vom Abbiegepunkt - Zeitspanne bis zum Abbiegen
Papierfundstellen
- VersR 1962, 1203
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.08.1958 - 4 StR 207/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.09.1962 - VI ZR 251/61
Darin unterscheidet der Sachverhalt sich wesentlich von dem Fall, auf den die Revision Bezug nimmt (BGH, Urteil vom 28. August 1958 - 4 StR 207/58, VRS 15, 462).
- OLG Saarbrücken, 16.10.2014 - 4 U 145/13
Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Überholen einer Kolonne und Linksabbiegen
- OLG Brandenburg, 07.05.2003 - 14 U 123/02
Verpflichtung zum wechselseitigen Ersatz von materiellen Schäden an …
Sie hätte ihr Fahrmanöver rechtzeitig, das heißt zu einem Zeitpunkt ankündigen müssen, in dem sich der Verkehr auf ihr Abbiegen hätte einstellen können (BGH, VersR 62, 1203; OLG Düsseldorf VersR 1983, 40; VRS 89, 278; Kammergericht VRS 65, 222). - BGH, 10.07.1964 - VI ZR 97/63 Bin Fahrzeug, das sich ordnungsgemäß links eingeordnet hat, dar l grundsätzlich nicht links überholt werdenj der Nachfolgende hat vielmehr rechts an ihm vorbeizufahren, sofern dazu genügend Raum ist; anderenfalls ist mit dejta Überholen zu warten (vgl. BGH Urt. vom 29. September 1962 - VI ZR 251/61).