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   BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12   

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https://dejure.org/2013,34239
BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12 (https://dejure.org/2013,34239)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12 (https://dejure.org/2013,34239)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12 (https://dejure.org/2013,34239)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Korrektur des Zulassungsbeschlusses als Bedingung für die Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit (hier: Gestattung der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Korrektur des Zulassungsbeschlusses als Bedingung für die Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit (hier: Gestattung der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Richterablehnung wegen falscher Rechtsansichten?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12
    Gerechtfertigt ist die Ablehnung jedoch dann, wenn die richterliche Entscheidung oder Handlung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint (BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Unter solchen Umständen könnte eine dienstliche Erklärung zur Sachaufklärung nichts beitragen und ist daher entbehrlich (BGH, Beschluss vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 19 m. w. N.).

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, juris Rn. 6 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12
    Der Zulassungsgrund ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 112e Satz 2 BRAO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3 m. w. N.).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, juris Rn. 6 und vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10, jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.06.2013 - AnwZ (B) 4/12

    Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs aller Richter des BGH i.R.e. Klage eines

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12
    Auch eine Wartepflicht nach § 47 Abs. 1 ZPO kam danach nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - AnwZ (B) 4/12, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.2011 - 1 StR 699/10

    Bedingungsfeindlichkeit des Antrags auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen

    Auszug aus BGH, 25.09.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12
    Sie wäre zumindest unzulässig, weil die Ablehnung von Gerichtspersonen generell bedingungsfeindlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 1 StR 699/10, BGHR StPO § 74 Befangenheitsantrag 1).
  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Denn das Ablehnungsverfahren dient nicht dazu, richterliche Entscheidungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen (BGH vom 25.9.2013 - AnwZ (Brfg) 51/12 - juris Rn. 9; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, § 42 Rn. 45 m. w. N.).
  • BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21

    Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus

    Gerechtfertigt ist eine Ablehnung daher erst dann, wenn die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie als Willkür erscheint, sie mithin bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12 - juris Rn. 9; BAG, Beschluss vom 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - BAGE 71, 293 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 23 Sa 1140/17

    Rechtsmissbräuchlicher Prozesskostenhilfeantrag - Richterablehnung - versäumte

    Die Richterablehnung ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige oder für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen einer Richterin oder eines Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruht auf einer unsachlichen Einstellung oder gar auf Willkür ( vgl. BAG 29. Oktober 1992 - 5 AZR 377/92 - Rn. 9 zitiert nach juris, AP Nr. 9 zu § 42 ZPO; BGH 25. September 2013 - AnwZ (Brfg) 51/12 - Rn. 8 f. mwN.
  • OLG Nürnberg, 05.12.2022 - 8 W 3317/22

    Ablehnung einer Richterin wegen Äußerungen zu Kenntnissen aus atypischer

    Denn das Ablehnungsverfahren nach §§ 42 ff. ZPO stellt kein Instrument der allgemeinen Rechtsfehlerkontrolle dar (vgl. BGH, Beschluss vom 25.09.2013 -AnwZ 51/12, BeckRS 2013, 20953 Rn. 9).
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