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BGH, 25.10.2017 - 2 StR 397/17 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Springmessern
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Springmessern
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Besitz von Springmessern