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   BGH, 26.01.2011 - XII ZB 378/10   

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https://dejure.org/2011,15457
BGH, 26.01.2011 - XII ZB 378/10 (https://dejure.org/2011,15457)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2011 - XII ZB 378/10 (https://dejure.org/2011,15457)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2011 - XII ZB 378/10 (https://dejure.org/2011,15457)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Fortdauer der Betreuung als Entscheidung über die Fortdauer der Betreuerbestellung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entscheidung über die Fortdauer der Betreuung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Entscheidung über die Fortdauer der Betreuung als Entscheidung über die Fortdauer der Betreuerbestellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Rechtsbeschwerde in Betreuungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - XII ZB 378/10
    Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, insbesondere ist sie nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10).

    Die Entscheidung über die Fortdauer der Betreuung beinhaltet zugleich, dass die Betreuerbestellung beibehalten bleibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 und vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch

    Auszug aus BGH, 26.01.2011 - XII ZB 378/10
    Die Entscheidung über die Fortdauer der Betreuung beinhaltet zugleich, dass die Betreuerbestellung beibehalten bleibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 und vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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