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   BGH, 26.01.2012 - IX ZA 96/11   

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https://dejure.org/2012,954
BGH, 26.01.2012 - IX ZA 96/11 (https://dejure.org/2012,954)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2012 - IX ZA 96/11 (https://dejure.org/2012,954)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2012 - IX ZA 96/11 (https://dejure.org/2012,954)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer beim BGH eingelegten Rechtsbeschwerde gegen den verwerfenden Beschluss eines Landgerichts wegen vorheriger Verwerfung der sofortigen Beschwerde durch das Amtsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit einer beim BGH eingelegten Rechtsbeschwerde gegen den verwerfenden Beschluss eines Landgerichts wegen vorheriger Verwerfung der sofortigen Beschwerde durch das Amtsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.03.2009 - IX ZB 77/09

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht der

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZA 96/11
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war (BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; vom 31. März 2009, IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09, ZInsO 2009, 1221 Rn. 5).

    Gemäß § 6 InsO unterliegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts nur in den Fällen einem Rechtsmittel, in dem die Insolvenzordnung selbst die sofortige Beschwerde ausdrücklich vorsieht (BGH, Beschluss vom 31. März 2009, aaO).

  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 75/03

    Umfang der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners; Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZA 96/11
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war (BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; vom 31. März 2009, IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09, ZInsO 2009, 1221 Rn. 5).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 599/02

    Anfechtung der Mitteilung von der Rücknahmefiktion im

    Auszug aus BGH, 26.01.2012 - IX ZA 96/11
    Die Befugnis zur Rechtsbeschwerde setzt voraus, dass bereits die ihr vorausgegangene (erste) sofortige Beschwerde statthaft war (BGH, Beschluss vom 18. September 2003 - IX ZB 75/03, WM 2003, 2344; vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 599/02, WM 2003, 2390, 2391; vom 31. März 2009, IX ZB 77/09, IX ZA 4/09, IX ZA 5/09, ZInsO 2009, 1221 Rn. 5).
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