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   BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66   

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https://dejure.org/1968,7403
BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66 (https://dejure.org/1968,7403)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1968 - I ZR 65/66 (https://dejure.org/1968,7403)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1968 - I ZR 65/66 (https://dejure.org/1968,7403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der jederzeitigen Lieferung von Schneideinsätzen durch Mitbewerber im Falle nicht schutzfähiger Geräte - Gefahr der Diskriminierung durch einen Konkurrenten bei der Verwendung von Schneideinsätzen - Irreführung in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht - Bewertung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.06.1956 - I ZR 129/54

    Verrichtungsgehilfe, Weisungen, Generalvertreter

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66
    Damit knüpft es ersichtlich an die für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung an (vgl. BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; 1956, 553, 558 - Coswig; 1962, 537, 540 - Radkappen; vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte; 41, 55, 60 - Klemmbausteine).

    Unter dem Gesichtspunktder Irreführung ist deren Mitbenutzung insbesondere dann beanstandet worden, wenn in einer Branche jeder Hersteller seine eigenen, von denen anderer abweichenden Typenbezeichnungen benutzt, wenn daher ein Teil der Kunden - wie im Streitfall - mit bestimmten Typenbezeichnungen gewisse, über die bloße gattungsmäßige Warenbezeichnung hinausgehende Herkunftsvorstellungen verbindet und durch die Verwendung gleicher Bezeichnungen zu der Annahme verleitet werden könnte, die so gekennzeichneten Teile stammten, wenn nicht als Original-Ersatzteile aus dem gleichen Betrieb, so doch aus einem mit der Klägerin in geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen stehenden Unternehmen, und wenn die Benutzung anderer, nicht verwechslungsfähiger Bezeichnungen ohne weiteren zumutbar ist (BGH GRUR 1956, 553, 557 - Coswig; vgl. auch GRUR 1962, 537, 542 f - Radkappe).

  • BGH, 24.05.1962 - KZR 4/61

    Anforderungen an das Vorliegen eines warenzeichenmäßigen Gebrauchs -

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66
    Damit knüpft es ersichtlich an die für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung an (vgl. BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; 1956, 553, 558 - Coswig; 1962, 537, 540 - Radkappen; vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte; 41, 55, 60 - Klemmbausteine).

    Unter dem Gesichtspunktder Irreführung ist deren Mitbenutzung insbesondere dann beanstandet worden, wenn in einer Branche jeder Hersteller seine eigenen, von denen anderer abweichenden Typenbezeichnungen benutzt, wenn daher ein Teil der Kunden - wie im Streitfall - mit bestimmten Typenbezeichnungen gewisse, über die bloße gattungsmäßige Warenbezeichnung hinausgehende Herkunftsvorstellungen verbindet und durch die Verwendung gleicher Bezeichnungen zu der Annahme verleitet werden könnte, die so gekennzeichneten Teile stammten, wenn nicht als Original-Ersatzteile aus dem gleichen Betrieb, so doch aus einem mit der Klägerin in geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen stehenden Unternehmen, und wenn die Benutzung anderer, nicht verwechslungsfähiger Bezeichnungen ohne weiteren zumutbar ist (BGH GRUR 1956, 553, 557 - Coswig; vgl. auch GRUR 1962, 537, 542 f - Radkappe).

  • BGH, 12.11.1957 - I ZR 44/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66
    Damit knüpft es ersichtlich an die für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung an (vgl. BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; 1956, 553, 558 - Coswig; 1962, 537, 540 - Radkappen; vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte; 41, 55, 60 - Klemmbausteine).

    Eine Bezugnahme auf fremde Warenzeichen oder den Namen des fremden Hauptgerätes kann aber als wettbewerbswidrige anlehnende Werbung zu beurteilen sein, wenn und soweit diese Bezugnahme sachlich nicht geboten ist (BGH GRUR 1958, 343, 344 - Bohnergerät).

  • BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 37/62

    Nachbau von Spielbausteinen

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66
    Damit knüpft es ersichtlich an die für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung an (vgl. BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; 1956, 553, 558 - Coswig; 1962, 537, 540 - Radkappen; vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte; 41, 55, 60 - Klemmbausteine).
  • BGH, 22.04.1958 - I ZR 67/57

    Programmhefte zu Berufsboxkämpfen

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66
    Damit knüpft es ersichtlich an die für das Ersatzteil- und Zubehörgeschäft entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung an (vgl. BGH GRUR 1958, 343 - Bohnergerät; 1956, 553, 558 - Coswig; 1962, 537, 540 - Radkappen; vgl. auch BGHZ 27, 264, 268 [BGH 22.04.1958 - I ZR 67/57] - Programmhefte; 41, 55, 60 - Klemmbausteine).
  • BGH, 22.02.1967 - Ib ZR 32/65

    Gesundheitswerbung für Spirituosen

    Auszug aus BGH, 26.04.1968 - I ZR 65/66
    Da deren Anwendung auf den Streitfall außerordentlich nahe lag, ist die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe unter Verletzung des Beibringungsgrundsatzes eine Überraschungsentscheidung erlassen (vgl. dazu EGH GRUR 1967, 592, 593 - gesunder Genuß), nicht begründet, zumal die Klägerin die Mitverwendung der Typenbezeichnungen schon zu Anfang als irreführend bezeichnet hatte (S. 9 des Schriftsatzes vom 21. November 1960) und noch kurz vor der letzten mündlichen Verhandlung ausgeführt hatte, die Beklagte empfehle durch Mitverwendung dieser Bezeichnungen ihre Schneideinsätze in gleicher Weise wie Original-Schneideinsätze, obwohl es sich um keine "echten" Ersatzteile, sondern um funktionell ungeeignete Teile handele (So 14-17 des Schriftsatzes vom 5. Juli 1965).
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