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   BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17   

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https://dejure.org/2017,29097
BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17 (https://dejure.org/2017,29097)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - 2 StR 132/17 (https://dejure.org/2017,29097)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 (https://dejure.org/2017,29097)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Revision in Strafsachen: Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch trotz auf den Angeklagten als Täter hinweisender DNA-Spur

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Freispruch vom Tatvorwurf der Vergewaltigung; Berücksichtigung des Beweiswerts einer DNA-Spur

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch trotz auf den Angeklagten als Täter hinweisender DNA-Spur

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Freispruch vom Tatvorwurf der Vergewaltigung; Berücksichtigung des Beweiswerts einer DNA-Spur

  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Freispruch vom Tatvorwurf der Vergewaltigung; Berücksichtigung des Beweiswerts einer DNA-Spur

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch trotz auf den Angeklagten als Täter hinweisender DNA-Spur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 288
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).

    Im Einzelfall kann es revisionsrechtlich sowohl hinzunehmen sein, dass sich das Tatgericht eine entsprechende Überzeugung bildet, als auch, dass es sich dazu aufgrund vernünftiger Zweifel nicht in der Lage sieht (BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212).

  • BGH, 12.08.1992 - 5 StR 239/92

    Aussagekraft und Beweiswert einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 21.01.2009 - 1 StR 722/08

    Überzeugungsbildung (ausreichendes Ergebnis einer DNA-Analyse zur Tatortspur des

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dass das Landgericht dabei die Besonderheiten außer Acht gelassen haben könnte, die für Wahrnehmung, Erinnerung und das Wiedererkennen von Stimmen gelten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - 1 StR 597/08, BGHSt 54, 15, 20; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1395 ff.), schließt der Senat aus.
  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 652 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 mwN).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 722/13

    Freisprechendes Urteil (Anforderungen an die Urteilsbegründung)

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Erst auf dieser Grundlage ist in der Beweiswürdigung darzulegen, aus welchen Gründen die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 StR 722/13, NStZ-RR 2014, 220).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst ist es geboten, zugunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648, 652 und vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 mwN).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 132/17
    Dies hält sich im Rahmen des dem Tatrichter eröffneten Spielraums und ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1992 - 5 StR 239/92, BGHSt 38, 320, 324; Beschluss vom 21. Januar 2009 - 1 StR 722/08, NStZ 2009, 285; Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 214; Senat, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 64/17

    Fahrlässiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Fahrlässigkeitsmaßstab:

    bb) Von diesen Anforderungen an den (wenigstens bedingten) Vorsatz des Handeltreibens ausgehend weist die darauf bezogene tatrichterliche Beweiswürdigung keine revisiblen Rechtsfehler (zum Prüfungsmaßstab näher BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17, StraFo 2017, 372, juris Rn. 16 mwN) auf.
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    Seine hierzu getroffenen Feststellungen und die ihnen zugrunde liegende Beweiswürdigung sind aber lückenhaft und unklar (zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17, Rn. 16; Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 13; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215, st. Rspr.).
  • BayObLG, 29.06.2021 - 205 StRR 141/21

    Augenarzt operiert nach Schlaganfall - Strafverfahren

    Ferner ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 -, juris Rdn. 16, m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2017 - 2 StR 529/16

    Beschränkung von Rechtsmitteln (Widerspruch zwischen Revisionsantrag und

    Das ist dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung Lücken aufweist, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (stRspr; vgl. Senat, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17, StraFo 2017, 372 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter

    Erst dann ist auf dieser Grundlage in der Beweiswürdigung darzulegen, weshalb die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 17.03.2021 - 5 StR 273/20; 04.02.2021 - 4 StR 457/20, bei juris; BGH, 27.02.2020 - 4 StR 568/19 = NStZ 2021, 121; 26.07.2017 - 2 StR 132/17 = StraFo 2017, 372; BayObLG, Beschluss vom 24.06.2021 - 202 ObOWi 660/21, bei juris).
  • BGH, 14.12.2022 - 1 StR 273/22

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

    Auch die diesen Feststellungen zugrundeliegende Beweiswürdigung ist mit Blick auf den eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 Rn. 16 und vom 10. April 2019 - 1 StR 646/18 Rn. 11 f., jeweils mwN) rechtlich nicht zu beanstanden, sie ist insbesondere nicht lückenhaft.
  • KG, 13.02.2023 - 121 Ss 140/22

    Volksverhetzung durch Verharmlosen der NS-Verbrechen im Zusammenhang mit

    Das Tatgericht muss also zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen es die zur Verurteilung notwendigen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - 2 StR 132/17 -, juris; BGH NStZ-RR 2010, 182; BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 10, 13 m.w.N.).
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