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BGH, 26.09.1963 - II ZR 240/62 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Reparatur der Motorenanlage eines Schiffes - Vertretungsmacht des Kapitäns zur Erteilung des Reparaturauftrages - Entstehung eines Schiffsgläubigerrechts - Vorrang vor Schiffshypothek
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 40, 126
- NJW 1963, 2323
- MDR 1963, 989
- VersR 1963, 1021
- DB 1963, 1496
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.1959 - II ZR 129/57
Auszug aus BGH, 26.09.1963 - II ZR 240/62
Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. Januar 1959 (BGHZ 29, 195) ausgesprochen, daß die Worte "in Notfällen" im § 754 Nr. 6 HGB, die im § 528 HGB fehlen, kein zusätzliches Erfordernis für die Entstehung eines Schiffsgläubigerrechts bei Kreditgeschäften des Kapitäns aufstellen, sondern nur bedeuten, das Kreditgeschäft müsse notwendig im Sinne des § 528 HGB, d.h. zur Erhaltung des Schiffs oder zur Ausführung der Reise erforderlich gewesen sein.
- BGH, 24.02.1972 - II ZR 33/70
Heimathafen eines deutschen Seeschiffes bei fehlender gewerblicher Niederlassung …
Zutreffend und von der Revision nicht beanstandet, hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß die gesetzliche Vertretungsmacht des Kapitäns für Kreditgeschäfte außerhalb des Heimathafens nach § 528 HGB nicht davon abhängig ist, ob er den Reeder erreicht und dieser selbst tätig werden konnte (BGHZ 40, 126, 128) [BGH 26.09.1963 - II ZR 240/62].Der Heimathafen, in dem die gesetzliche Vertretungsmacht des Schiffers ruht, muß im Interesse der Rechtssicherheit leicht erkennbar sein (vgl. BGHZ 40, 126, 129) [BGH 26.09.1963 - II ZR 240/62].