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   BGH, 26.09.1963 - II ZR 240/62   

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https://dejure.org/1963,1139
BGH, 26.09.1963 - II ZR 240/62 (https://dejure.org/1963,1139)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1963 - II ZR 240/62 (https://dejure.org/1963,1139)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1963 - II ZR 240/62 (https://dejure.org/1963,1139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reparatur der Motorenanlage eines Schiffes - Vertretungsmacht des Kapitäns zur Erteilung des Reparaturauftrages - Entstehung eines Schiffsgläubigerrechts - Vorrang vor Schiffshypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 126
  • NJW 1963, 2323
  • MDR 1963, 989
  • VersR 1963, 1021
  • DB 1963, 1496
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.1959 - II ZR 129/57
    Auszug aus BGH, 26.09.1963 - II ZR 240/62
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 22. Januar 1959 (BGHZ 29, 195) ausgesprochen, daß die Worte "in Notfällen" im § 754 Nr. 6 HGB, die im § 528 HGB fehlen, kein zusätzliches Erfordernis für die Entstehung eines Schiffsgläubigerrechts bei Kreditgeschäften des Kapitäns aufstellen, sondern nur bedeuten, das Kreditgeschäft müsse notwendig im Sinne des § 528 HGB, d.h. zur Erhaltung des Schiffs oder zur Ausführung der Reise erforderlich gewesen sein.
  • BGH, 24.02.1972 - II ZR 33/70

    Heimathafen eines deutschen Seeschiffes bei fehlender gewerblicher Niederlassung

    Zutreffend und von der Revision nicht beanstandet, hat das Berufungsgericht ausgeführt, daß die gesetzliche Vertretungsmacht des Kapitäns für Kreditgeschäfte außerhalb des Heimathafens nach § 528 HGB nicht davon abhängig ist, ob er den Reeder erreicht und dieser selbst tätig werden konnte (BGHZ 40, 126, 128) [BGH 26.09.1963 - II ZR 240/62].

    Der Heimathafen, in dem die gesetzliche Vertretungsmacht des Schiffers ruht, muß im Interesse der Rechtssicherheit leicht erkennbar sein (vgl. BGHZ 40, 126, 129) [BGH 26.09.1963 - II ZR 240/62].

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