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BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Voraussetzungen für das Durchgreifen der Aufklärungsrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53
Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem …
Auszug aus BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteile vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57 - und vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70).Dabei bedeutet auch der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern er ist im weitesten Sinne zu verstehen; er umfaßt den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148 [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66]; 10, 65, 69 [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56]; 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53].
- BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53
Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Der Begriff der "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO ist weit auszulegen; er umfaßt nicht nur die Teilnahme gemäß den §§ 47 ff StGB, sondern "beteiligt" ist jeder, der in strafbarer Weise bei dem fraglichen Vorgang in derselben Richtung wie der Angeklagte mitgewirkt hat (BGHSt 4, 368, 370, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1955 - 1 StR 634/54). - BGH, 04.10.1955 - 1 StR 634/54
Erschiessung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der 'Freiheitsaktion Bayern'
Auszug aus BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Der Begriff der "Beteiligung" im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO ist weit auszulegen; er umfaßt nicht nur die Teilnahme gemäß den §§ 47 ff StGB, sondern "beteiligt" ist jeder, der in strafbarer Weise bei dem fraglichen Vorgang in derselben Richtung wie der Angeklagte mitgewirkt hat (BGHSt 4, 368, 370, 371 [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53]; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1955 - 1 StR 634/54).
- BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
Auszug aus BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Dabei bedeutet auch der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern er ist im weitesten Sinne zu verstehen; er umfaßt den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148 [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66]; 10, 65, 69 [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56]; 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]. - BGH, 23.09.1966 - 5 StR 360/66
Vereidigung eines der Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung …
Auszug aus BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Dabei bedeutet auch der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern er ist im weitesten Sinne zu verstehen; er umfaßt den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148 [BGH 23.09.1966 - 5 StR 360/66]; 10, 65, 69 [BGH 09.01.1957 - 4 StR 523/56]; 4, 255, 256) [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]. - BGH, 09.07.1957 - 5 StR 171/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteile vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57 - und vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70). - BGH, 12.01.1971 - 1 StR 557/70
Einführung von Vernehmungsprotokollen in die Hauptverhandlung im Wege des …
Auszug aus BGH, 26.10.1971 - 1 StR 371/71
Ein Verdacht besteht schon dann, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Beteiligung des Zeugen nicht auszuschließen ist; es braucht nur ein entfernter Verdacht vorzuliegen (BGHSt 4, 255, 256 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; BGH, Urteile vom 9. Juli 1957 - 5 StR 171/57 - und vom 12. Januar 1971 - 1 StR 557/70).
- BGH, 04.03.1975 - 1 StR 662/74
Rechtsfehlerhafte Vereidigung eines möglicherweise an einer Tat beteiligten …
Er umfaßt nicht nur die Teilnahme im Sinne der §§ 25 ff StGB, sondern auch jede strafbare Mitwirkung bei dem fraglichen Vorgang, die in derselben Richtung wie das Verhalten des Angeklagten verläuft (BGHSt 4, 368, 370, 371; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1971 - 1 StR 371/71).Dabei bedeutet der Begriff der "Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet", nicht nur den gesetzlichen Tatbestand des dem Angeklagten zur Last gelegten Delikts, sondern auch den ganzen geschichtlichen Vorgang, innerhalb dessen der Tatbestand verwirklicht worden ist (BGHSt 21, 147, 148; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1971 - 1 StR 371/71).
- BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Betrugs - Anforderungen an …
Dieser Begriff umfaßt nicht nur die Teilnahme gemäß §§ 25 ff StGB, sondern auch jede strafbare Mitwirkung bei dem fraglichen Vorgang, die in derselben Richtung wie das Verhalten des Angeklagten verläuft (BGHSt 4, 368, 370, 371; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1971 - 1 StR 371/71). - BGH, 05.03.1980 - 2 StR 657/79
Zulässigkeit der Vereidigung eines Zeugen - Begriff der Beteiligung im Sinne des …
Der Begriff der Beteiligung im Sinne des § 60 Nr. 2 StPO umfaßt nicht nur die Teilnahme gemäß §§ 25 ff StGB, sondern auch jede strafbare Mitwirkung bei dem fraglichen Vorgang, die in derselben Richtung wie das Verhalten des Angeklagten verläuft (BGHSt 4, 368, 370, 371; BGH, Urteile vom 26. Oktober 1971 - 1 StR 371/71 - und vom 3. Februar 1976 - 1 StR 268/75 -). - BGH, 23.01.1973 - 1 StR 625/72
Zeugenvereidigung und Verdacht der Tatbeteiligung - Pflichtwidriges Verhalten in …
Nach Zurückverweisung der Sache durch das erste Revisionsurteil, auf das Bezug genommen wird (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1971 - 1 StR 371/71), hat das Landgericht die Angeklagten wegen gemeinschaftlich begangener Untreue (§ 266 Abs. 1, § 47 StGB) verurteilt, und zwar Dr. K. zur Freiheitsstrafe von zehn Monaten und zur Geldstrafe von 15.000,- DM, H. zur Freiheitsstrafe von acht Monaten und zur Geldstrafe von 10.000,- DM; die Vollstreckung der Freiheitsstrafen hat es zur Bewährung ausgesetzt.