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   BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72   

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BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72 (https://dejure.org/1973,2486)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1973 - I ZR 112/72 (https://dejure.org/1973,2486)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1973 - I ZR 112/72 (https://dejure.org/1973,2486)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Werben für Leistungen unter einer abgekürzten Bezeichnung - Verwendung einer klanglich wie bildlich ähnlichen Abkürzung seitens eines kleineren Unternehmens - Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, wenn die Parteien in der gleichen Geschäftsbranche tätig sind - ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1974, 349
  • DB 1974, 234
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den

    Auszug aus BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72
    Darin, daß das Berufungsgericht die Beklagte nicht zu einem schlüssigen Vorbringen in diesem Punkte veranlaßt hat, liegt entgegen der Rüge der Revision auch keine Verletzung der ihm nach § 139 ZPO obliegenden Aufklärungspflicht (BGH GRUR 1971, 409, 410 zu Ziff. I 2 - Stallmeister).
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72
    Da der Bestandteil "K." des Firmennamens "K. Kundenkreditbank KGaA" der Klägerin, aus dem diese die Verwechslungsgefahr herleitet, kein aussprechbares und als Kennzeichnungsmittel geeignetes Wort ergibt, sondern eine bloße Buchstabenzusammenstellung bildet, geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß der Klägerin der geltend gemachte Unterlassungsantrag nach § 16 Abs. 1 UWG nur dann zustehen könne, wenn die Buchstabenfolge "K." sich im Verkehr als Hinweis auf das Unternehmen der Klägerin durchgesetzt habe (vgl. BGHZ 11, 214, 217 - KfA).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Auszug aus BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72
    Grundsätzlich kann man aber bei Zeichen, die sich im Verkehr durchgesetzt haben, im allgemeinen nicht ohne weiteres annehmen, ihre Kennzeichnungskraft sei durch das Bestehen ähnlicher Zeichen geschwächt (BGH GRUR 1964, 381, 382 zu Ziff. 3 b - WKS-Möbel; 1968, 371, 376 zu Ziff. 4 a - Maggi).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ZR 119/62

    Verwendung der Zeichen "TKS" und "WKS" - Vorliegen von Verwechslungsgefahr nach

    Auszug aus BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72
    Grundsätzlich kann man aber bei Zeichen, die sich im Verkehr durchgesetzt haben, im allgemeinen nicht ohne weiteres annehmen, ihre Kennzeichnungskraft sei durch das Bestehen ähnlicher Zeichen geschwächt (BGH GRUR 1964, 381, 382 zu Ziff. 3 b - WKS-Möbel; 1968, 371, 376 zu Ziff. 4 a - Maggi).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 172/95

    Anwendbares Recht auf die Garantie einer Mindestausschüttung aus einer erworbenen

    Der Senat kann deshalb sowohl die Vereinbarung der Parteien hinsichtlich einer darin etwa enthaltenen Rechtswahl selbst auslegen als auch die zur Feststellung des hypothetischen Parteiwillens erforderliche Beurteilung - auch insoweit, als es sich dabei um Erwägungen tatsächlicher Natur handelt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 16. November 1972 - II ZR 60/71, WM 1973, 98, v. 21. Dezember 1973 - I ZR 112/72, WM 1974, 313, 315 u. v. 9. März 1977 - IV ZR 112/76, NJW 1977, 1586; aber auch BGHZ 44, 183, 186; Soergel/Kegel, BGB 11. Aufl. vor Art. 7 EGBGB Rdnr. 352) - abschließend vornehmen.
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Sie kann daher, wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt, Schutz nach § 16 Abs. 1 UWG nur dann erlangen, wenn ein nicht unerheblicher Teil beteiligter Verkehrskreise in ihr einen Hinweis auf das Unternehmen der Klägerin erblickt (BGHZ 4, 167, 169 - DUZ; 11, 214, 215, 217 - KfA; GRUR 1974, 349 - KKB und 1976, 379, 380 - KSB).
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