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BGH, 27.01.1993 - VIII ZR 108/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Annahme einer Revision
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer Berufung wegen des Kostenpunktes mangels Beschwer in der Hauptsache - Zulässigkeit einer Berufung als Nebenintervention in Verbindung mit der Einlegung eines Rechtsmittels
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73
Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite
Auszug aus BGH, 27.01.1993 - VIII ZR 108/92
Dieser Antrag ist jedoch mangels anderen Vortrags nicht als Nebenintervention zugunsten des Klägers, sondern als Beitritt zur Klage zu verstehen, der auch noch in der Berufungsinstanz unter den Voraussetzungen einer Klageänderung (§ 263 ZPO) zulässig ist (BGHZ 65, 264, 267 [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73]/268). - BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82
Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser …
Auszug aus BGH, 27.01.1993 - VIII ZR 108/92
Demgemäß ist auch die Berufung gegen das selbständig anfechtbare Ergänzungsurteil, das lediglich einen Teil des Kostenpunkts betrifft, unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1984 - VIII ZR 313/82 = ZIP 1984, 1107, 1113). - BGH, 22.11.1990 - IX ZR 73/90
Zulässigkeit der Berufung - Neuer Sachvortrag zur haftungsausfüllenden Kausalität
Auszug aus BGH, 27.01.1993 - VIII ZR 108/92
Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen - bisher noch nicht geltend gemachten - Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90 = WM 1991, 609 [BGH 22.11.1990 - IX ZR 73/90]; Beschluß vom 17. September 1992 - IX ZB 45/92 = WM 1992, 2076, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 17.09.1992 - IX ZB 45/92
Keine Klageänderung in der Berufungsschrift ohne Anfechtung des erstinstanzlichen …
Auszug aus BGH, 27.01.1993 - VIII ZR 108/92
Eine Berufung, welche die Richtigkeit der vorinstanzlichen Entscheidung nicht in Frage stellt und ausschließlich einen neuen - bisher noch nicht geltend gemachten - Anspruch zum Gegenstand hat, ist unzulässig (BGH, Urteil vom 22. November 1990 - IX ZR 73/90 = WM 1991, 609 [BGH 22.11.1990 - IX ZR 73/90]; Beschluß vom 17. September 1992 - IX ZB 45/92 = WM 1992, 2076, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57
Verweisung an Verwaltungsgericht
Auszug aus BGH, 27.01.1993 - VIII ZR 108/92
Ein Beklagter ist zwar beschwert, wenn eine Klage entgegen seinem Antrag als unzulässig statt als unbegründet abgewiesen worden ist (BGHZ 28, 349). - BGH, 20.10.1982 - IVb ZR 318/81
Streitigkeit um Versorgungsausgleich und monatliche Unterhaltszahlungen im Rahmen …
Auszug aus BGH, 27.01.1993 - VIII ZR 108/92
Eine Berufung ist nur zulässig, wenn mit ihr die Beseitigung einer in dem angefochtenen Urteil liegenden Beschwer verfolgt wird (BGHZ 85, 140, 142).