Rechtsprechung
   BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4291
BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98 (2) (https://dejure.org/1999,4291)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1999 - XII ZB 167/98 (2) (https://dejure.org/1999,4291)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - XII ZB 167/98 (2) (https://dejure.org/1999,4291)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Postulationsfähigkeit im Beschwerdeverfahren; Genehmigung unwirksamer Prozesshandlungen

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 4; ; Kindschaftsrechtsreformgesetz Art. 15 § 1 Abs. 1; ; Kindschaftsrechtsreformgesetz Art. 15 § 1 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 130 Nr. 6
    Genehmigung der Berufungsschrift eines nicht postulationsfähigen Anwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Amtsgerichts für vor dem 01.07.1998 anhängig gewordene Kindschaftssachen; Anfechtung von in Altverfahren ergangenen Urteilen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 855
  • FamRZ 1999, 1497
  • VersR 2000, 646
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1996 - III ZR 73/95

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift mit einem Teil eines Doppelnamens

    Auszug aus BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98
    Mit der Unterschrift wird der Nachweis geführt, daß der Anwalt sich den Inhalt des Schriftsatzes zu eigen macht und die Verantwortung dafür übernimmt (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1996 - III ZR 73/95 - NJW 1996, 997 = BGHR ZPO § 130 Nr. 6 Unterschrift 9 m.N.).
  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 142/89

    Wahrung der Klagefrist durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt;

    Auszug aus BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98
    Deshalb kann einem solchen Schriftstück nur dann die Genehmigung einer zuvor von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommenen Prozeßhandlung - hier: der Berufungseinlegung - entnommen werden, wenn erkennbar ist, daß der postulationsfähige Rechtsanwalt den Mangel erkannt und sich eingeschaltet hat, um ihn zu beseitigen (Senatsurteil vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - FamRZ 1993, 695; vgl. auch BGHZ 111, 339, 343 f.).
  • BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85

    Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift

    Auszug aus BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98
    Die sofortige Beschwerde verweist zu Recht darauf, daß der Bundesgerichtshof für die Rechtsmittelbegründungsschrift eine Ausnahme von diesem Grundsatz zugelassen hat, wenn im Einzelfall der Nachweis dafür, daß der Rechtsmittelanwalt die Verantwortung für den Inhalt der nicht von ihm unterzeichneten Rechtsmittelbegründungsschrift übernommen hat, durch ein von ihm unterzeichnetes und mit der Rechtsmittelbegründungsschrift fest verbundenes Begleitschreiben geführt werden kann (BGHZ 97, 251, 254 f. m.N.).
  • BAG, 30.05.1978 - 1 AZR 664/75

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelbegründungsschrift - Postulationsfähiger

    Auszug aus BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98
    Dasselbe muß gelten, wenn nur das Begleitschreiben einer Rechtsmittelschrift von dem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (BAG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 1 AZR 664/75 - NJW 1979, 183; Zöller/Gummer, ZPO 21. Aufl. § 518 Rdn. 27 m.N.).
  • BGH, 16.12.1992 - XII ZB 137/92

    Postulationsfähigkeit des Rechtsanwalts: Genehmigung von Schriftsätzen eines

    Auszug aus BGH, 27.01.1999 - XII ZB 167/98
    Deshalb kann einem solchen Schriftstück nur dann die Genehmigung einer zuvor von einem nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommenen Prozeßhandlung - hier: der Berufungseinlegung - entnommen werden, wenn erkennbar ist, daß der postulationsfähige Rechtsanwalt den Mangel erkannt und sich eingeschaltet hat, um ihn zu beseitigen (Senatsurteil vom 16. Dezember 1992 - XII ZB 137/92 - FamRZ 1993, 695; vgl. auch BGHZ 111, 339, 343 f.).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZB 96/05

    Anforderungen an die Unterzeichnung bestimmender Schriftsätze im

    Dasselbe muss daher auch gelten, wenn nur das Begleitschreiben einer Rechtsmittelschrift von einem postulationsfähigen Rechtsanwalt unterzeichnet worden ist (BGH, Beschluss vom 27. Januar 1999 - XII ZB 167/98, NJW-RR 1999, 855 unter II; Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 25. Aufl., § 519 Rdnr. 27).
  • BPatG, 20.12.2001 - 17 W (pat) 35/97
    Nach der Rechtsprechung kann hierfür auch ausreichen, wenn die Unterschrift nicht auf dem unterschriftsbedürftigen Schriftsatz selbst enthalten ist, sondern auf einem unterschriebenen Begleitschreiben, sofern Schriftsatz und Begleitschreiben fest verbunden sind (vgl BGH NJW-RR 1999, 855, 856; NJW 1986, 1760, 1761 bei einer Verbindung mittels Loch-Heftleiste; BFH NJW 1974, 1582, 1583; Zöller, aaO, § 519 Rdn 8, § 518 Rdn 27; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl, Bd 2, § 129 Rdn 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht