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   BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54   

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https://dejure.org/1954,4210
BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54 (https://dejure.org/1954,4210)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1954 - 5 StR 86/54 (https://dejure.org/1954,4210)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1954 - 5 StR 86/54 (https://dejure.org/1954,4210)
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  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54
    Ihr Angriff ist jedoch unbegründet; nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Revision nicht auf eine Verletzung des § 55 Abs. 2 StPO gestützt werden (vgl. BGHSt 1, 39).
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54
    Das ist nur dann zulässig, wenn sich aus einem solchen Verhalten eines Angeklagten Anhaltspunkte für seine innere Einstellung zur Tat und damit für das Maß seiner Schuld oder den Grad seiner Gefährlichkeit ergeben (BGHSt 1, 105).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54
    Dies wäre zur ordnungsgemäßen Begründung der Verfahrensbeschwerde nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO erforderlich (vgl. BGHSt 2, 168).
  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 84/54
    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54
    Es bestehen keine Bedenken, von dem Grundsatz des § 32 dieses Gesetzes auch dann auszugehen, wenn der Täter die rechtlich unselbständigen Teilakte einer fortgesetzten Handlung teils vor, teils nach der Vollendung seines 18. oder 21. Lebensjahres begangen hat (vgl. die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des BGH vom 24.3.1954 - 6 StR 84/54 -).
  • RG, 27.11.1923 - IV 398/23

    Wird die Annahme gewerbsmäßiger Hehlerei dadurch ausgeschlossen, daß die

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54
    Dem steht die Bejahung eines Gesamtvorsatzes, also einer fortgesetzten Handlung nicht entgegen (vgl. RGSt 58, 19).
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 945/52

    Diebstahl oder Hehlerei am Eigentum der Besatzungsstreitkräfte - Ausschließliche

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54
    Ob daneben auch besatzungsrechtliche Bestimmungen in Betracht kämen, kann dahingestellt bleiben; denn die deutschen Gerichte haben grundsätzlich in erster Linie deutsches Recht anzuwenden (vgl. BGHSt 5, 1 [BGH 21.05.1953 - 3 StR 945/52]).
  • BGH, 20.07.1951 - 4 StR 441/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 86/54
    Gegen die Fortgeltung des Waffengesetzes vom 18.3.1938 bestehen, keine Bedenken (vgl. BGH vom 20.7.1951 - 4 StR 441/51 -).
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