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   BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83   

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https://dejure.org/1984,15228
BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83 (https://dejure.org/1984,15228)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1984 - V ZR 193/83 (https://dejure.org/1984,15228)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1984 - V ZR 193/83 (https://dejure.org/1984,15228)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen des Abweichens von der im Kaufvertrag zugesicherten Grundstücksgröße - Abhängigkeit des Grundstückswerts von der Quadratmeterzahl - Zusicherungscharakter einer "Cirka"-Angabe - Schutz des Vertrauens des Grundstückserwerbers in die weitestgehende Genauigkeit einer ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.07.1978 - V ZR 168/75

    Voraussetzung für die Zusicherung der Eigenschaft einer Kaufsache bei

    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Denn selbst dann, wenn die Grenzen des klägerischen Grundstücks so wie im Lageplan ausgewiesen verlaufen, können die Kläger gemäß §§ 459 Abs. 2, 468 BGB Minderung verlangen, wenn die Flächenangabe im Vertrag als Zusicherung zu verstehen ist, das durch den Inhalt der Planskizze in seinen Grenzen verbindlich festgelegte "Neugrundstück" sei ungefähr 705 qm groß (st. Rspr., vgl. RGZ 53, 70, 73; RG JW 1905, 530; RGZ 63, 110, 111; RG WarnRspr 1911 Nr. 368 und 1912 Nr. 205; Senatsurteil vom 14. Juli 1978, V ZR 168/75, WM 1978, 1291).

    Die "Cirka"-Angabe steht dem Zusicherungscharakter nicht entgegen, da unter einer bestimmten Größe im Sinne des § 468 Satz 1 BGB nicht nur ein absolutes Flächenmaß zu verstehen ist (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1978 aaO).

    Denn wenn sich nach Vorliegen des Meßergebnisses erhebliche Abweichungen der wirklichen von der im Vertrag genannten Grundstücksgröße ergeben sollten, ist ein Käufer auch dann hinreichend geschützt, wenn der Verkäufer die "Circa"-Größe zugesichert hat (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1978, V ZR 168/75, WM 1978, 1291, 1292).

    Denn gerade wenn die Größenangabe im Vertrag weder als Hilfsmittel zur Erläuterung oder Ermittlung des Kaufpreises noch zur Bestimmung des Kaufgegenstandes dient, liegt es nahe, in der besonderen Herausstellung der Verläßlichkeit der Flächenangabe eine Zusicherung zu sehen (vgl. Senatsurteil vom 14. Juli 1978 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1975 - 18 U 13/75
    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Ein Erwerber muß also geringfügige Abweichungen hinnehmen (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, MDR 1976, 142 [OLG Nürnberg 01.08.1975 - 1 U 154/74]).
  • OLG Nürnberg, 01.08.1975 - 1 U 154/74
    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Ein Erwerber muß also geringfügige Abweichungen hinnehmen (vgl. hierzu auch OLG Nürnberg, MDR 1976, 142 [OLG Nürnberg 01.08.1975 - 1 U 154/74]).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Diese kann der Senat selbst vornehmen, da insoweit weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen (BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73].
  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 119/79

    Bezeichnung einer noch zu vermessenden Teilfläche im Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Die letztere Art der Kennzeichnung ist in der Regel maßgeblich dafür, welche Fläche nach dem objektiven Inhalt der Erklärungen der Vertragsparteien als Kaufgegenstand gewollt ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1980, V ZR 119/79, WM 1980, 1013 = DNotZ 1981, 236).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 74/71

    Stillschweigend zugesicherte Eigenschaft

    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Erwecken die von der Verkäuferin in § 1 der Vereinbarung im Zusammenhang mit der Grundstücksgröße gemachten Angaben beim Käufer das Vertrauen in die weitestgehende Genauigkeit der Flächenangabe, so kann der sich aus der Sicht der Käufer zu bestimmende Erklärungswert der Ausschlußklausel (vgl. BGHZ 59, 158, 160) nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte nicht dahin bestimmt werden, der Bruch des Vertrauens bleibe ohne Sanktion, die Verkäuferin brauche für Abweichungen nicht einzustehen.
  • BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59

    Freizeichnung bei Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Er ist geeignet, bei dem Durchschnittskunden, auf dessen Verständnismöglichkeiten bei der Auslegung formularmäßig getroffener Vereinbarungen abzustellen ist (vgl. BGHZ 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; 33, 216, 218, 219; 62, 251, 254), [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]den Eindruck zu erwecken, die Detailplanung der ganzen Reihenhausanlage sei abgeschlossen und die im Vertragstext enthaltene Flächenangabe sei so exakt wie in diesem Planungsstadium möglich ermittelt worden.
  • BGH, 29.03.1974 - V ZR 22/73

    Mängelhaftung des Veräußerers

    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Er ist geeignet, bei dem Durchschnittskunden, auf dessen Verständnismöglichkeiten bei der Auslegung formularmäßig getroffener Vereinbarungen abzustellen ist (vgl. BGHZ 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; 33, 216, 218, 219; 62, 251, 254), [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]den Eindruck zu erwecken, die Detailplanung der ganzen Reihenhausanlage sei abgeschlossen und die im Vertragstext enthaltene Flächenangabe sei so exakt wie in diesem Planungsstadium möglich ermittelt worden.
  • BGH, 12.10.1978 - VII ZR 288/77

    Verjährung des Vergütungsanspruchs des Herstellers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Hat der Veräußerer ein Grundstück mit einem darauf zu errichtenden Eigenheim zu übereignen, so handelt es sich um einen aus kauf- und werkvertraglichen Elementen bestehenden Mischvertrag (vgl. BGHZ 60, 362, 364; 72, 229, 232, 233).
  • BGH, 08.03.1955 - I ZR 109/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.04.1984 - V ZR 193/83
    Er ist geeignet, bei dem Durchschnittskunden, auf dessen Verständnismöglichkeiten bei der Auslegung formularmäßig getroffener Vereinbarungen abzustellen ist (vgl. BGHZ 17, 1, 3 [BGH 08.03.1955 - I ZR 109/53]; 33, 216, 218, 219; 62, 251, 254), [BGH 29.03.1974 - V ZR 22/73]den Eindruck zu erwecken, die Detailplanung der ganzen Reihenhausanlage sei abgeschlossen und die im Vertragstext enthaltene Flächenangabe sei so exakt wie in diesem Planungsstadium möglich ermittelt worden.
  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 155/72

    Kauf eines Grundstücks; Vereinbarung eines Haftungsausschlusses; Verjährung eines

  • RG, 28.03.1906 - V 356/05

    Schadensersatz beim Betruge.

  • RG, 22.11.1902 - V 277/02

    Wandelung. Erfüllungsweigerung. Fristbestimmung.

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