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BGH, 27.06.1957 - 4 StR 249/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
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Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 249/57
Mit der Revision kann nicht gerügt werden, die Vernehmung des Zeugen sei nicht erschöpfend gewesen (BGHSt 4, 125, 126 ). - BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52
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Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 249/57
Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Fall wesentlich von dem Sachverhalt in BGHSt 3, 160 ff. - BGH, 08.03.1955 - 5 StR 49/55
Notwendigkeit der Widergabe von Ausführungen eines Sachverständigen im Urteil - …
Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 249/57
Entgegen dem Vorbringen der Revision hat das Landgericht die von dem Gutachter vertretene Auffassung nicht ungeprüft übernommen (vgl dazu BGHSt 7, 238-240; 8, 113 ff), sondern sich ihr auf Grund eigener Würdigung angeschlossen. - BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55
Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen - …
Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 249/57
Entgegen dem Vorbringen der Revision hat das Landgericht die von dem Gutachter vertretene Auffassung nicht ungeprüft übernommen (vgl dazu BGHSt 7, 238-240; 8, 113 ff), sondern sich ihr auf Grund eigener Würdigung angeschlossen. - BGH, 12.01.1954 - 5 StR 668/53
Voraussetzung für die wörtliche Wiedergabe eines längeren Schriftstücks im Urteil …
Auszug aus BGH, 27.06.1957 - 4 StR 249/57
Diese Niederschrift ist in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer verlesen worden (Bl 181 R Bd. II d.A.; vgl. dazu: BGHSt 5, 278 ff).