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   BGH, 27.09.1956 - II ZR 142/55   

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BGH, 27.09.1956 - II ZR 142/55 (https://dejure.org/1956,5695)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1956 - II ZR 142/55 (https://dejure.org/1956,5695)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1956 - II ZR 142/55 (https://dejure.org/1956,5695)
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  • RG, 22.12.1900 - V 299/00

    Aufgebot. Negative Feststellungsklage.

    Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 142/55
    Ist dagegen die Einleitung des Aufgebotsverfahrens auf Grund eines Gesetzes, welches das Aufgebot an sich zuläßt, erfolgt, hat aber der Aufgebotsrichter bei Erlaß des Ausschlußurteils gegen einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen sonstige Gesetzesvorschriften verstoßen oder auf Grund beigebrachter Beweismittel eine unrichtige Behauptung des Antragstellers für erwiesen erachtet, so ist die Möglichkeit einer Abhilfe nur beim Vorliegen der unter Ziff 2-6 des § 957 Abs. 2 ZPO bestimmten Voraussetzungen gegeben (RGZ 48, 367 [368, 369]; RGZ 155, 72 [74]; Baumbach-Lauterbach ZPO zu § 957 ZPO Anm. B 3; Stein-Jonas-Schönke zu § 957 Anm. III, Nr. 1; Sydow-Busch zu § 957 Anm. 3; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 1951 § 165, 9 a S 768).
  • RG, 05.05.1937 - V 206/36

    1. Kann ein Hypothekenbrief gemäß § 1162 BGB. im Wege des Aufgebotsverfahrens für

    Auszug aus BGH, 27.09.1956 - II ZR 142/55
    Ist dagegen die Einleitung des Aufgebotsverfahrens auf Grund eines Gesetzes, welches das Aufgebot an sich zuläßt, erfolgt, hat aber der Aufgebotsrichter bei Erlaß des Ausschlußurteils gegen einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes oder gegen sonstige Gesetzesvorschriften verstoßen oder auf Grund beigebrachter Beweismittel eine unrichtige Behauptung des Antragstellers für erwiesen erachtet, so ist die Möglichkeit einer Abhilfe nur beim Vorliegen der unter Ziff 2-6 des § 957 Abs. 2 ZPO bestimmten Voraussetzungen gegeben (RGZ 48, 367 [368, 369]; RGZ 155, 72 [74]; Baumbach-Lauterbach ZPO zu § 957 ZPO Anm. B 3; Stein-Jonas-Schönke zu § 957 Anm. III, Nr. 1; Sydow-Busch zu § 957 Anm. 3; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 1951 § 165, 9 a S 768).
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