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   BGH, 27.09.1960 - I ZR 174/58   

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https://dejure.org/1960,6993
BGH, 27.09.1960 - I ZR 174/58 (https://dejure.org/1960,6993)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1960 - I ZR 174/58 (https://dejure.org/1960,6993)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1960 - I ZR 174/58 (https://dejure.org/1960,6993)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aus den Gesichtspunkten der unerlaubten Handlung, des unlauteren Wettbewerbes und der Ersatzpflicht auf Grund ungerechtfertigter einstweiliger Verfügung - Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51

    Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 174/58
    Das Anerkenntnis ist auch noch in der Revisionsinstanz zulässig (BGHZ 10, 333, 334) [BGH 08.10.1953 - III ZR 206/51] .

    Auch kann er das Anerkenntnis aus Sorge vor einem ihm unerwünschten streitigen Urteil (BGH Urt. v. 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51) oder aus sonstigen Erwägungen abgeben (BGH ZZP 1958, 95).

    Demgemäß sind die Beklagten dem Anerkenntnis entsprechend ohne sachliche Prüfung der Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs zu verurteilen, da für eine streitmäßige Entscheidung über die Begründetheit dieses Anspruchs nach Abgabe der Anerkenntniserklärung kein Rechtsschutzbedürfnis gegeben ist (BGHZ 10, 333 [BGH 08.10.1953 - III ZR 206/51] ).

  • RG, 01.06.1921 - V 82/21

    Zurückverweisung. Vereinbarung der Klagezurücknahme

    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 174/58
    Zwar geht die Revision zutreffend davon aus, daß das prozessuale Anerkenntnis, wie jede Prozeßhandlung einer Partei, dem Grundsatz von Treu und Glauben unterliegt (RGZ 102, 217, 222) und eine Verletzung dieses Grundsatzes die Unwirksamkeit des Anerkenntnisses zur Folge hat.
  • BGH, 01.10.1957 - VI ZR 213/56
    Auszug aus BGH, 27.09.1960 - I ZR 174/58
    Auch kann er das Anerkenntnis aus Sorge vor einem ihm unerwünschten streitigen Urteil (BGH Urt. v. 8. Oktober 1953 - III ZR 206/51) oder aus sonstigen Erwägungen abgeben (BGH ZZP 1958, 95).
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