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   BGH, 27.10.1955 - 4 StR 357/55   

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BGH, 27.10.1955 - 4 StR 357/55 (https://dejure.org/1955,1263)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1955 - 4 StR 357/55 (https://dejure.org/1955,1263)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1955 - 4 StR 357/55 (https://dejure.org/1955,1263)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 285
  • NJW 1956, 313
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.01.1957 - 4 StR 523/56
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  • BGH, 20.03.1958 - 4 StR 43/58
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  • BGH, 06.04.1960 - 4 StR 19/60

    Kraftfahrer - Verkehrsgerechtes Verhalten - Verkehrswidrigkeiten - Beobachten

    In seiner Entscheidung vom 20. März 1958 - 4 StR 43/58 - (BGHSt 11, 296) hat der Senat - unter Aufgabe seiner früheren gegenteiligen Rechtsprechung (BGHSt 8, 285) - ausgesprochen, daß der nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegende Kraftfahrer sich ebenso zur Straßenmitte hin einzuordnen habe, wie es im § 8 Abs. 3 Satz 2 StVO für den in eine Seitenstraße nach links Einbiegenden vorgeschrieben sei.
  • BGH, 25.05.1965 - VI ZR 11/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines anhaltenden, die Absicht zum Linksabbiegen

    Sie verneint diese Frage, weil das in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für solche Fälle in entsprechender Anwendung des § 8 Abs. 3 Satz 2 StVO aufgestellte Einordnungsgebot (vgl. BGHSt 11, 296; IGH Urt. vom 16. Februar 1959 - III ZR 227/57 - LM § 17 StVO Nr. 4 Urt. v. 10. November 1959 - VI ZR 187/58 - LM § 17 StVO Nr. 4 a) in der früheren Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet und vom Bundesgerichtshof sogar ein Einordnungsverbot angenommen worden war (BGHSt 8, 285).
  • BGH, 28.08.1958 - 4 StR 207/58

    Rechtsmittel

    Wie der Verkehrsstrafsenat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BGHSt 8, 285) ausgesprochen hat, ist der Fahrzeugführer, der in eine Grundstückseinfahrt nach links einbiegen will, ebenso wie derjenige, der in eine nach links abzweigende Seitenstraße einzufahren beabsichtigt, verpflichtet, sich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 StVO zunächst zur Fahrbahnmitte einzuordnen, wie es der Beschwerdeführer allerdings getan hat (Urteil vom 20. März 1958 - 4 StR 43/58 - in NJW 1958, 874 Nr. 15).
  • BGH, 16.02.1959 - III ZR 227/57

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit BGHSt 8, 285 davon aus, daß die Vorschrift des § 8 Abs. 3 Satz 2 StVO (Einordner zur Straßenmitte hin vor Linksabbiegen) sich nicht auf das Links einbiegen aus dem fließenden Straßenverkehr in eine Grundstücks einfahr bezieht.
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