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BGH, 28.01.1955 - I ZR 45/53 |
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Rechtsmittel
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- BGH, 12.02.1953 - IV ZR 109/52
Wertschuldklausel
Auszug aus BGH, 28.01.1955 - I ZR 45/53
Die Militärregierungsverordnung Nr. 92 bezweckte ihrem Sinne nach nur den Schutz der Reichsmark, sie bezog sich daher nur auf Verbindlichkeiten, die auf Reichsmark oder auf die sonstigen in ihr genannten Zahlungsmittel lauteten (BGHZ 9, 56 [62] = NJW 1951, 842).Daß die Begründung des Sachlieferungsanspruchs hier eine Wertsicherung bezweckte, reicht für die Anwendung der - ohnehin eng auszulegenden (BGHZ 9, 56 [62]) - Verordnung nicht aus.
- BGH, 11.07.1952 - V ZR 80/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1955 - I ZR 45/53
(Vgl. dazu auch OLG Schleswig DNotZ 1951, 416; OLG Celle DNotZ 1952, 479; Palandt Anm. 5 a zu § 245 BGB - Vereinbarung wahlweiser Schuld von Geld oder bestimmter Gütermenge). - BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1955 - I ZR 45/53
Auch unter dem Gesichtspunkt, daß die Vorschriften der Währungsgesetze zwingender Natur sind und daher dem Umstellungsgesetz unterliegende Forderungen durch Parteivereinbarung der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung nicht entzogen werden können (BGH NJW 1951, 708), sind gegen die rechtliche Zulässigkeit der Abreden der Parteien keine Bedenken zu erheben. - BGH, 12.07.1951 - IV ZB 33/51
Bevorzugte Umstellung abgetretener Forderungen
Auszug aus BGH, 28.01.1955 - I ZR 45/53
Die Militärregierungsverordnung Nr. 92 bezweckte ihrem Sinne nach nur den Schutz der Reichsmark, sie bezog sich daher nur auf Verbindlichkeiten, die auf Reichsmark oder auf die sonstigen in ihr genannten Zahlungsmittel lauteten (BGHZ 9, 56 [62] = NJW 1951, 842).